Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Erfordernisse die an einen Lizenzvertrag zu stellen sind - Lizenzvertrag

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 13.09.2013 08:48 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Erfordernisse die an einen Lizenzvertrag zu stellen sind - Lizenzvertrag
Erfordernisse die an einen Lizenzvertrag zu stellen sind - Lizenzvertrag
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Lizenzvertrag.html Der Lizenzvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht geregelt und stellt einen Vertrag eigener Art dar.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch einen sogenannten Lizenzvertrag erhält derjenige, der die Lizenz kauft, ein vertraglich festgelegtes Nutzungsrecht an einem Recht des Lizenzinhabers. Gerade im Bereich von Software, Patenten oder Gebrauchsmustern spielen Lizenzen und daher auch Lizenzverträge eine große Rolle. Im Rahmen eines Lizenzvertrages können die jeweiligen Vertragsparteien den Umfang der Lizenz individualvertraglich festlegen. So kann der Inhaber des Rechts dem Vertragspartner beispielsweise ein ausschließliches oder auch ein einfaches Nutzungsrecht einräumen. Bei dem ausschließlichen Nutzungsrecht steht die Nutzung dem Erwerber unter Ausschluss aller anderen Personen, auch des vorherigen Inhabers, zu, bei dem einfachen Nutzungsrecht die Nutzung neben dem Urheber und anderen Nutzungsberechtigten.

Häufig werden im Lizenzvertrag viele weitere Regelungen getroffen, beispielsweise die Laufzeit der Lizenz oder das für sie zu zahlende Entgelt. Auch enthält der Lizenzvertrag eine genaue Beschreibung des Lizenzgegenstandes und unter Umständen sogar Vertragsstrafen.

Lizenzen können, was aber eher untypisch ist, auch gegenüber Privaten erteilt werden. Dies kommt vor allem im Bereich von freier Software vor, welche für jedermann zugänglich ist. In diesem Bereich stellen die Lizenzen regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar und müssen dementsprechend nach den Vorschriften über die AGB im BGB unter anderem wirksam in den Vertrag einbezogen werden, damit sie Geltung entfalten können.

Der Urheber eines Rechts kann auch eine Mehrfachlizenzierung anbieten, d.h. mehrere verschiedene Lizenzen zur Auswahl stellen. Dies kommt häufig im Bereich von Software zur Anwendung. Man nennt diese Mehrfachlizenzierung auch duales Lizenzsystem.

Das Lizenzrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Thema, das für einen Laien häufig schwer zu überblicken ist, insbesondere da es keine gesetzlichen Vorschriften gibt.

Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt kann helfen, entsprechende Lizenzverträge aufzusetzen, etwaige Ansprüche durchzusetzen oder bei Rechtsfragen Rechtsrat erteilen. Insbesondere im Hinblick auf möglicherweise einzubeziehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es wichtig, dass diese schlussendlich wirksam einbezogen werden und nicht aus anderen Gründen unwirksam werden.

http://www.grprainer.com/Lizenzvertrag.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: info@grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.