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Fußball-WM 2014 - was sollten Arbeitnehmer beachten?

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 19.06.2014 12:48 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ein Interview von Max Renger mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Es ist wieder so weit - ganz Deutschland gerät ins Fußballfieber. Während sich bei den vergangenen Fußball-Weltmeisterschaften in erster Linie die Frage stellte, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Fußball schauen dürfen, dürfte die Problemlage in diesem Jahr woanders liegen. Die meisten Arbeitnehmer haben bei Beginn der Übertragungen längst Feierabend. Doch gerade bei den Spielen, die bis in die Nacht hereinreichen, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis am folgenden Arbeitstag zu befürchten sind.

Max Renger: Die meisten Arbeitnehmer können die Spiele in ihrer Freizeit schauen, was ist aber mit den Schichtarbeitern, die doch arbeiten müssen? Dürfen die während der Arbeitszeit die Spiele schauen?

Fachanwalt Bredereck: Nur wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich gestattet und auch nur in dem Umfang wie der Arbeitgeber dies gestattet. Im Zweifel gilt: lieber nachfragen.

Max Renger: Nehmen wir mal an, der Arbeitgeber gestattet das Fußballschauen nicht. Darf ich dann wenigstens auf dem Handy oder auf dem Bildschirm die Liveticker verfolgen?

Fachanwalt Bredereck: Jedem Arbeitnehmer sollte klar sein, dass man während der Zeit, wo man Fußball schaut, nicht arbeitet. Wer gleichwohl so tut, als ob er arbeitet, begeht streng genommen einen Arbeitszeitbetrug. Dieser Betrug kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung haben.

Max Renger: Ist das nicht ein bisschen übertrieben?

Fachanwalt Bredereck: Für die Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse wird es tatsächlich kein Problem sein, weil Vorgesetzte letztlich ein Auge zu drücken. Oft merkt es ja auch gar keiner. Anders sieht die Angelegenheit allerdings in Arbeitsverhältnissen aus, wo die Stimmung ohnehin schon angespannt ist. Hier werden solche Ereignisse dann gelegentlich genutzt, um Arbeitnehmer loszuwerden.

Max Renger: Also Vorsicht?

Fachanwalt Bredereck: Im Zweifel sollte man vorsichtig sein.

Max Renger: Ich kann mir vorstellen, dass auch der eine oder andere Arbeitnehmer, der am nächsten Morgen noch müde von den nächtlichen Fußballfeiern ist, auf die Idee kommt krank zu werden. Was kann denn der Arbeitgeber dagegen unternehmen?

Fachanwalt Bredereck: Naja in der Regel nicht viel. Es stinkt natürlich zum Himmel, aber wenn der Arbeitnehmer einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt bekommt, kann der Arbeitgeber zunächst einmal nicht allzu viel machen. Beliebt macht man sich durch sein Verhalten natürlich nicht.

Max Renger: Kann der Arbeitgeber wirklich nichts tun?

Fachanwalt Bredereck: Er kann dem Arbeitnehmer den Medizinischen Dienst der Krankenkasse auf den Hals hetzen. Doch wenn dieser den Arbeitnehmer gesund schreibt, geht der einfach zum nächsten Facharzt, der ihn wieder krankschreibt.

Max Renger: Also kann der Arbeitgeber nichts machen, wenn sich der Arbeitnehmer während der Fußballweltmeisterschaft krankschreiben lässt.

Fachanwalt Bredereck: So einfach ist das Ganze dann doch nicht. Vor allem wenn Arbeitnehmer aus dem Haus gehen und in der Öffentlichkeit Fußball schauen, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung empfindlich erschüttern.

Max Renger: Der Arbeitgeber wird es ja wohl nicht mitbekommen.

Fachanwalt Bredereck: Da wäre ich mir mal nicht so sicher. Es gibt Arbeitgeber, die Detektive mit der Beschattung des Arbeitnehmers beauftragen, um einen Kündigungsgrund zu finden.

Max Renger: Und was ist mit denen, die einfach aus Versehen verschlafen?

Fachanwalt Bredereck: Die Arbeitnehmer riskieren eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung.

Max Renger: Kein WM-Bonus?

Fachanwalt Bredereck: Nein, das deutsche Arbeitsrecht ist in dieser Hinsicht komplett emotionslos. Mit solchen Argumenten braucht man einem Richter nicht zu kommen. Das geht eher nach hinten los, lässt es doch das Fehlverständnis des Arbeitnehmers von der Bedeutung seiner Arbeit in der Leistungsgesellschaft erkennen.

Max Renger: Was sollen Arbeitnehmer also machen?

Fachanwalt Bredereck: Die Zähne zusammenbeißen und arbeiten oder nach Argentinien auswandern. Dort ist es eher an der Tagesordnung, dass man bei Fußballereignissen nicht zur Arbeit erscheint. So habe ich es jedenfalls mitbekommen.

13.6.2014

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

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