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Hohe Strafen bei Vaterschaftstests ohne Zustimmung

Pressemeldung von: Reiner Merz PR - 17.08.2012 13:47 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Beratung und Zustimmung aller Betroffenen bzw. Sorgeberechtigten sind zwingend erforderlich
Hohe Strafen bei Vaterschaftstests ohne Zustimmung
Der humatrix Vaterschaftstest ist der einfache Weg, Zweifel aus der Welt zu schaffen.
Nach dem neuen Gendiagnostikgesetz (GenDG), das seit Anfang 2010 in Kraft ist, sind Abstammungstests nicht mehr rechtmäßig, die ohne Einverständnis durchgeführt werden. Diese sogenannten "heimlichen Vaterschaftstests" stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die Vätern oder Müttern mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro teuer zu stehen kommen können. "Unbeteiligte Dritte", wie z.B. Großeltern, aber auch ausführende Labore, müssen gemäß § 25 Abs.1 Nr. 1 GenDG nicht nur mit Bußgeld- sondern sogar Freiheitsstrafen rechnen. Es ist also unbedingt nötig, dass alle Betroffenen - bei Minderjährigen vertreten durch alle Sorgeberechtigten - schriftlich ihre Zustimmung zu einem Vaterschaftstest erklären.

Darüner hinaus fordert das neue Gendiagnostikgesetz vor Entnahme der Proben die Beratung der zu testenden Person/en durch die Labore. Beauftragte Unternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden dahin gehend zu beraten und aufzuklären, was ein Abstammungsgutachten ist, wie es erstellt wird und wie das Ergebnis zu deuten ist. Die Inhalte des Aufklärungsgesprächs, die Identität und die Einwilligung der Probanden sind schließlich von dem für die Untersuchung verantwortlichen Gutachter oder von einer hierzu beauftragten neutralen, sachkundigen Person schriftlich zu dokumentieren.

Die neuen Regelungen erschweren die Durchführung eines privaten Vaterschaftstests für Interessenten und Laborkunden vermeintlich erheblich. "Das darf nun aber nicht dazu führen, dass Kunden rechtswidrig handeln und hohe Bußgelder riskieren, weil sie vom Testanbieter wissentlich über die tatsächliche Rechtslage im Unklaren gelassen werden", erklärt Dr. Anna Carina Eichhorn, Vorstand der humatrix AG. Sie hält es für unverantwortlich, dass die rechtskonforme Abwicklung von privaten Vaterschaftstests weiterhin nicht garantiert ist, da offenbar noch immer nicht alle Anbieter die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen.

Weitere Informationen unter http://www.humatrix.de/vaterschaftstest

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Firmenkontakt:
HUMATRIX AG
Dr. Anna Carina Eichhorn
Carl-Benz-Str. 21
60386 Frankfurt
E-Mail: presse@rmpr.de
Telefon: 069 4208860
Homepage: http://www.humatrix.de


Firmenbeschreibung:
Die humatrix AG ist ein auf die Analyse der menschlichen DNA spezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen. Im Bereich der privaten Abstammungsuntersuchung gilt humatrix seit Jahren als eines der führenden Unternehmen und hat qualitative Maßstäbe gesetzt. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die personalisierte Medizin. Hier bietet humatrix präventive DNA-Diagnostik zur Verbesserung der Lebensqualität bundesweit in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten an und entwickelt Testsysteme zur Vermeidung von Unwirksamkeiten und Nebenwirkungen bei medikamentösen Therapien.

Pressekontakt:
Reiner Merz PR
Merz Reiner
Wächtersbacher Str. 88-90
60386 Frankfurt
E-Mail: presse@rmpr.de
Telefon: 069 42694284
Homepage: http://www.rmpr.de

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