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IN-GENIUM Galvano Fonds: Ausstieg aus der Anlage möglich

Pressemeldung von: Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte - 07.08.2013 21:17 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

IN-GENIUM Galvano Fonds GmbH & Co. KG - fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zur Ausstiegsmöglichkeit
IN-GENIUM Galvano Fonds: Ausstieg  aus der Anlage möglich
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die IN-GENIUM Galvano Fonds GmbH & Co. KG aus Plattling wirbt im Internet damit, dass sich Anleger ethisch, sicher und ertragreich an der Vermarktung der schonenden Galvano-Therapie beteiligen könnten. Hierzu wurde eine Beteiligungsmöglichkeit für Einmalanleger und Ratensparer ohne feste Laufzeit geschaffen, nach eigenen Werbeaussagen der Gesellschaft für das gute Gefühl das Richtige zu tun.

Alternative Therapie nach Luigi Galvani

Die Galvano-Therapie ist eine nach Luigi Galvani benannte medizinische Behandlungsmethode. Bei dieser wird schwacher Gleichstrom durch den Körper geleitet. Abwandlungen unter Bezeichnungen wie Perkutane-Elektro-Tumor-Therapie, Bio-Elektro-Therapie BET, Organo- und Biotherapie, Elektro-Cancer-Therapie ECT werden seit den 1990er Jahren in der Alternativmedizin gegen Krebserkrankungen angeboten. Nach Angaben der Plattform Wikipedia.org liegen bisher keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder Studien zur Wirksamkeit der Therapieform vor. Die Kosten der alternativ medizinischen Behandlungsverfahren werden daher auch nicht von den Krankenkassen getragen.

Widerrufsbelehrung und Fristen

Anleger, die sich bei der IN-GENIUM Galvano Fonds GmbH & Co. KG beteiligt haben, melden sich nunmehr bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner und erkundigen sich nach der Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs aus der Kapitalanlage. Hierbei fiel auf, dass die Widerrufsbelehrung, welche die Gesellschaft zum Beitritt von Anlegern verwendet hat, verschiedene Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist enthält. Dies ist aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner eine Irreführung über den Fristbeginn. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann führt hierzu aus:

"Wenn dem Anleger nicht klar ist, bis wann er seine Widerrufsrechte geltend machen kann, wird die Frist nicht wirksam in Gang gesetzt. Dies ist ständige Rechtsprechung der Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof. Anleger die ihre Kapitalanlage in einer so genannten Haustürsituation abgeschlossen haben, können diese daher auch noch nach Ablauf der Widerrufsfrist von 2 Wochen wirksam widerrufen und aus der Kapitalanlage ausscheiden, da die Frist nicht wirksam in Lauf gesetzt wurde. Auch Anleger, die die Beteiligung nicht in einer Haustürsituation gezeichnet haben, können sich nach der Rechtsprechung verschiedener Landgerichte auf ein zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht berufen."

Anleger, die sich an der IN-GENIUM Galvano Fonds GmbH & Co. KG beteiligt haben, sollten zudem prüfen lassen, ob ihnen die Kapitalanlage richtig erklärt worden ist. Nach der Bond-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss der Anlageberater den investionsbereiten Anleger über die Kapitalanlage richtig aufklären und alle Chancen und Risiken der Kapitalanlage korrekt darstellen (objektgerechte Beratung). Zudem muss die Kapitalanlage auch zu dem Risikoprofil und den Ertragswünschen des Anlegers passen (so genannte anlegergerechte Beratung).

Anlegerschutz: Beratung und Haftung

Ist hier eine fehlerhafte Beratung erfolgt, haftet zum einen die Beratungsgesellschaft, zum anderen aber auch die prospektherausgebenden Gründungsgesellschaften. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung II ZR 69/12 eindeutig klar gestellt.

Betroffene Anleger, die sich falsch beraten fühlen, sollten sich daher an einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertritt bereits seit Jahren erfolgreich Anleger und hat mehrere wegweisende Entscheidungen in Bezug auf Widerrufsbelehrungen und auch Falschberatung durch Anlageberater erstritten.


V.i.S.d.P.

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
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