Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Lebensversicherungen: AG Charlottenburg erachtet Policenmodell als europarechtswidrig

Pressemeldung von: Jens Heidenreich - 09.05.2012 09:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

proConcept AG: Einzigartiges Urteil im Bereich Lebensversicherung

Halle/ Saale / Zug: 09.05.2012: Ein bislang einzigartiges Urteil im Bereich Lebensversicherungen könnte endlich für mehr Verbraucherfreundlichkeit sorgen. Erstmalig konnte auf der ersten Instanz ein (bis auf einen geringen Anteil der Rechtsanwaltskosten) vollständig stattgebendes Urteil erstritten werden. Dabei urteilte das Amtsgericht Charlottenburg Mitte April, dass sowohl das Policenmodell, als auch die Jahresfrist des § 5 II S.4 VVG a.F. (Widerspruchsrecht) als europarechtswidrig zu betrachten ist. Das Verfahren wurde von der proConcept AG (www.proConcept.ag) betreut.

Branchenkenner gehen davon aus, dass die betreffende Versicherung (Zurich Deutscher Herold) gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird. Damit würde das Verfahren auf der zweiten Instanz fortgeführt und das Urteil der ersten Instanz wäre vorläufig schwebend. Dennoch: Das vorliegende Urteil ist bis dato einmalig und hätte bedeutende Auswirkungen für Millionen Deutsche, wenn es auf weiteren Instanzen erneut bestätigt wird.

Erst kürzlich erreichte die proConcept AG vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die Weiterreichung eines ähnlich gelagerten Falles an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, dazu: "Zwar ist der Ausgang beider Verfahren noch offen, dennoch ist die Bedeutung riesig. Die Versicherungsbranche befürchtet Milliardenzahlungen an Ex-Versicherte. Wir gehen daher davon aus, dass die Assekuranzen erneut alles dafür tun werden, um ein verbraucherfreundliches Urteil zu verhindern!"

Insgesamt betreut die proConcept AG inzwischen mehr als 800 Einzelverfahren sowie 11 Sammelklagen, die bei verschiedenen deutschen Gerichten anhängig sind. Dabei geht es insbesondere um die Europarechtswidrigkeit des Policenmodells sowie um die Verjährung des Widerspruchsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß informiert wurde. Betroffen sind alle Lebensversicherungs- sowie Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen wurden. Bislang erleiden Millionen Verbraucher erhebliche finanzielle Verluste durch den Abschluss beziehungsweise die vorzeitige Beendigung einer Lebens- oder Rentenversicherung.




Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.