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MPC Reefer Flottenfonds 2: Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend machen

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 25.08.2016 10:36 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

MPC Reefer Flottenfonds 2: Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend machen

MPC Reefer Flottenfonds 2: Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend machen
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/mpc-schiffsfonds.html
Der MPC Reefer Flottenfonds 2 konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Noch können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Januar 2007 legte MPC (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/mpc-schiffsfonds.html) den Schiffsfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/mpc-schiffsfonds.html) Reefer Flottenfonds 2 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 115 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das Geld wurde in 14 Kühlschiffe, sog. Reefer, investiert.

Die Beteiligung verlief für die Anleger jedoch nicht wunschgemäß. Schon bald hinkten die Ausschüttungen den prognostizierten Erwartungen hinterher. Eine Ursache dürften die Probleme der Handelsschifffahrt als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 gewesen sein. Eine weitere Ursache dürfte aber auch darin liegen, dass kostengünstigere Kühlcontainer den Kühlschiffen zunehmend Konkurrenz machten. So konnten die notwenigen Charterraten nicht erreicht werden, was die Anleger in Form ausbleibender Ausschüttungen zu spüren bekamen.

Enttäuschte Anleger haben nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Allerdings sollten sie sich nicht mehr allzu lange Zeit damit lassen. Denn ab Januar 2017 drohen mögliche Ansprüche zu verjähren. Es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist, d.h. mögliche Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Ansprüche auf Schadensersatz können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Immer wieder wurden Beteiligungen an Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Die Realität sah häufig völlig anders aus, wie die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds in den vergangenen Jahren belegen. Anleger erlitten dabei erhebliche finanzielle Verluste. Allerdings hätten sie in den Anlageberatungsgesprächen auch umfassend über die Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Ebenso war bei der Auflage des MPC Reefer Flottenfonds 2 bereits ersichtlich, dass Kühlschiffe zunehmend Konkurrenz durch Kühlcontainer bekommen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber oft verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, so dass Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

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