Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Strafrecht Frankfurt- Fahrerflucht

Pressemeldung von: Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte - 23.06.2012 16:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Wer nach einem Unfall einen Zettel an der Windschutzscheibe befestigt, lebt nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg gefährlich und begeht Unfallflucht. Kanzlei Sachse - Ihre Rechtsanwälte Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Strafrecht und Faahrerlaubnisrecht in Frankfurt Als Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht, beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte Mandanten aus Frankfurt am Main zu allen Fragen des Verkehrsrechts, Verkehrsunfallrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgeldbescheid) und zum Verkehrsstrafrecht. Als Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Strafrecht veröffentlichen wir diese Woche eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur Unfallflucht:


Kanzlei Sachse - Rechtsanwalt in Frankfurt
Kanzlei Sachse - Rechtsanwalt Verkehrsrecht Frankfurt
Kanzlei Sachse - Rechtsanwalt Strafrecht Frankfurt


Das Landgericht Hamburg hat mit einem Urteil am 18.07.2011 Az: 331 S 71/10 entschieden, dass der Fahrer, der trotz Unfalls mit einem abgestellten Pkw lediglich eine Nachricht am Fahrzeug anbringt, sich der Unfallflucht strafbar macht.

Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern kostet bei entsprechendem Sachschaden sogar den Führerschein. Neben einem reinen Fahrverbot kann es hierbei sogar zum vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Im entschiedenen Fall hatte die Täterin ein geparktes Fahrzeug angefahren und dann ihre Daten auf einen Zettel geschrieben, den sie in Plastik verpackt hinter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs anbrachte und weiter fuhr.
Das Gericht sah den Straftatbestand als erfüllt, sah aber keinen Regressanspruch des Versicherers,der den Unfallschaden des Gegners reguliert hatte, da die Versicherungsnehmerin die erforderlichen Maßnahmen getroffen habe, um eine Feststellung der Beteiligung zu ermöglichen.

Die Entscheidung überzeugt nach unserer Auffassung allein, was die strafrechtliche Wertung angeht, nicht aber, was die Ablehnung des Regresses der Versicherung angeht. Die versicherungsrechtliche Wartepflicht hat auch den Sinn, festzustellen, wer konkret bei dem Unfall vor Ort war und ob ggf. eine Alkoholisierung der Fahrerin und damit ein Regressanspruch der Versicherung bestanden hat. Dies würde vereitelt, hätte es fortan keine versicherungsrechtlichen Konsequenzen mehr, sich (ggf. alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehend) vom Unfallort zu entfernen.


Wir beraten und vertreten Sie gerne zum Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsstrafrecht

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte
Fabian Sachse
Kennedyalle 93
60596 Frankfurt
E-Mail: info@kanzlei-sachse.de
Telefon: 069-95199207
Homepage: http://kanzlei-sachse.de


Firmenbeschreibung:
Als mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main, Offenbach und Langen (Hessen) vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Frankfurt am Main, Langen (Hessen), Offenbach am Main, Dreieich, Erzhausen, Rödermark, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Heusenstamm, Dietzenbach, Mühlheim, Eschborn, Bad Vilbel, Kelsterbach, Oberursel und Bad Homburg in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets Lösungen nach Maß. Unsere Anwälte sind auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert, bilden sich ständig fort und nehmen sich Zeit für jeden Einzelfall.

Unsere Rechtsanwälte decken als Team ein umfassendes Spektrum an Rechtsdienstleistungen und Rechtsgebieten ab. Wir erweitern unseren Radius ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Unsere Rechtsanwälte betreuen:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeiten, Autokaufrecht
das Strafrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das Sozialrecht
das allgemeine Vertragsrecht und das Zivilrecht


Anwaltskanzlei Sachse

Inhaber RA Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
T: 06103-2707599
F: 06103-2707598

Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main
T: 069-78087482
F: 069-78087484

Kennedyallee 93
60596 Frankfurt am Main
T: 069-95199207
F: 069-95199208

info@kanzlei-sachse.de
http://kanzlei-sachse.de

Pressekontakt:
Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte
Fabian Sachse
August-Bebel-Straße 29
63225 Langen
E-Mail: info@kanzlei-sachse.de
Telefon: 06103-2707599
Homepage: http://kanzlei-sachse.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.