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Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung verzeiht keine Fehler

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 19.10.2016 09:01 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung verzeiht keine Fehler

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung verzeiht keine Fehler
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ebnen. Wer dabei auf kompetente Hilfe verzichtet, riskiert allerdings, dass die Selbstanzeige fehlschlägt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die strafbefreiende Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)ist für Steuersünder der einzig gangbare Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Allerdings verzeiht die Selbstanzeige keine Fehler. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die sie fehlschlägt. Daher ist es ratsam, sich bei der Erstellung der Selbstanzeige kompetente Unterstützung zu sichern.

Viele Länder sind sich einig: Der Kampf gegen Steuerhinterziehung muss weiter forciert werden. Schließlich geht es für die Staaten auch um hohe Einnahmen. Entsprechend ist die Kooperationsbereitschaft untereinander in der jüngeren Vergangenheit enorm gestiegen. So beteiligen sich inzwischen auch mehr als 100 Staaten am automatischen Informationsaustausch von Bankdaten, der 2017 beginnt. Auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz, Österreich oder Liechtenstein wollen an diesem Austausch teilnehmen. Für Steuersünder wird die Luft dadurch immer dünner und das Risiko, dass ihre unversteuerten Einkünfte auf Auslandskonten auffliegen, steigt kontinuierlich.

Noch ist Zeit für eine strafbefreiende Selbstanzeige. Die muss aber gestellt werden, bevor die Behörden die Steuerhinterziehung entdeckt haben. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein, damit sie auch strafbefreiend wirken kann. So müssen z.B. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem zuständigen Finanzamt offengelegt werden. Für den Laien sind die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu meistern. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Formularen versucht, geht das Risiko ein, dass die Selbstanzeige misslingt. Denn die komplexen Vorgänge können auf diese Weise kaum erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Jeder Fall von Steuerhinterziehung liegt anders und die Selbstanzeige muss exakt auf jeden Einzelfall zugeschnitten sein.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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