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Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich

Pressemeldung von: MTR Legal Rechtsanwälte - 12.10.2023 08:42 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich
Airbnb-Vermietern droht Ärger mit dem Finanzamt, wenn sie ihre Mieteinkünfte in der Steuererklärung nicht ordnungsgemäß angegeben haben. Eine Selbstanzeige kann den betroffenen Vermietern helfen.

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung hat die Hamburger Steuerfahndung nun Airbnb-Vermieter in den Fokus genommen und hat die Buchungsdaten von rund 56.000 Vermietern aus Deutschland abgefragt. Nach Angaben der Finanzbehörde beläuft sich der Gesamtumsatz der Mieteinkünfte auf über eine Milliarde Euro, wie u.a. das Manager Magazin berichtet. Die Daten wurden an die zuständigen Finanzbehörden in den Bundesländern weitergeleitet.

Wer die Mieteinkünfte nicht ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben hat, muss mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen. Ein Ausweg kann die strafbefreiende Selbstanzeige sein, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die im Steuerrecht berät und auch bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige unterstützt.

Wer über Plattformen wie Airbnb Wohnungen vermietet, muss die Mieteinnahmen versteuern. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Einnahmen im Veranlagungszeitraum nicht mehr als 520 Euro betragen.

Vermieter, die Wohnungen über Airbnb vermietet und es mit der Steuererklärung nicht so genau genommen haben, können noch eine Selbstanzeige stellen. Dadurch können sie straffrei oder zumindest mit einem blauen Auge aus der Sache herauskommen.

Voraussetzung für die strafbefreiende Selbstanzeige ist, dass sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist, so dass das Finanzamt ohne weitere eigenen Ermittlungen den Sachverhalt feststellen kann. Wurde die Steuerhinterziehung durch die Behörden bereits entdeckt, kann sich die Selbstanzeige immer noch strafmildernd auswirken.

Die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber an eine wirksame Selbstanzeige stellt, sind jedoch hoch. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Um dies zu vermeiden, sollten bei einer Selbstanzeige im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die genau wissen, welche Angabe eine Selbstanzeige enthalten muss, damit sie erfolgreich ist und die den Sachverhalt vertrauensvoll und diskret behandeln.

Bei MTR Legal Rechtsanwälte unterstützen im Steuerrecht erfahrene Anwälte bei der Erstellung einer Selbstanzeige.

Weitere Informationen unter:

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/

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MTR Legal Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
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