Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Wie weit geht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und wie effektiv sind arbeitsvertragliche Fürsorgepflichten bei Bossing oder Mobbing?

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 13.12.2013 13:41 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen Wie weit geht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und wie effektiv sind arbeitsvertragliche Fürsorgepflichten bei Bossing oder Mobbing? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen

Insbesondere wenn innerhalb einer Firma oder Behörde eine Posten bzw. eine Beförderung ansteht, werden potentielle Konkurrenten Opfer von Mobbing. Andererseits existieren auch Fälle, in denen Arbeitnehmer von Seiten der Geschäftsleitung zur Eigenkündigung getrieben werden sollen und Opfer des so genannten Bossing werden.

Mobbing oder Bossing führt häufig dazu, dass der Verunsicherte Arbeitnehmer Fehler macht, die dann letztendlich zu einer Abmahnung und schließlich sogar zur Kündigung führen können. Auch die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung oder die Nötigung zu einem Aufhebungsvertrag können Folgen des Mobbings bzw. Bossings sein.

Im Falle von Mobbing ist der Sachlage oft schwierig, denn ein unterzeichneter Aufhebungsvertrag kann nur selten angefochten werden und die Beweislage ist häufig problematisch. Schadensersatz wird dann zugesprochen, wenn sich herausstellt, dass systematisches Mobbing oder Bossing zu ärztlich anerkannten Gesundheitsbeeinträchtigungen geführt. Die Gerichte nehmen in solchen Fällen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers durchaus sehr ernst. Problematisch ist in der Praxis vor allem der Nachweis, dass das Mobbing/Bossing systematisch und in erheblichem Maße stattgefunden hat.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Probleme am Arbeitsplatz lassen sich häufig auf zahlreiche verschiedene Ursachen zurückführen und nicht jeder böse Blick sollte als Hinweis auf Mobbing gewertet werden. Liegt jedoch eine Mobbing-Situation vor, sollten Sie schnell handeln und Gegenmaßnahmen ergreifen. Gespräche mit dem Vorgesetzten oder auch dem Betriebsrat können Abhilfe versprechen. Vermeiden sollten Sie jedoch, zu früh die Bezeichnung Mobbing zu verwenden. Denn ab diesem Zeitpunkt wird man dann häufig nur noch als Opfer wahrgenommen, was die innerbetriebliche Karriere selten fördert.
3.7.2013
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
E-Mail: berlin@recht-bw.de
Telefon: 030 4000 4999
Homepage: http://www.recht-bw.de


Firmenbeschreibung:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam


Pressekontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
E-Mail: berlin@recht-bw.de
Telefon: 030 4000 4999
Homepage: http://www.recht-bw.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.