Zwangsvollstreckungsrecht: Änderungen ab 2013
Pressemeldung von: RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - 23.12.2013 16:37 Uhr
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Ist der Titel erst erwirkt lebt es sich recht ungeniert.
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In der heutigen Zeit spielen finanzielle Mittel eine wesentliche Rolle in unserem Leben. Nahezu fast alles kann man auf Kredit kaufen, dadurch hat sich die finanzielle Lage der privaten Haushalte in den letzten Jahren immer mehr verschlechtert. Übertriebenes Konsumverhalten, Jobverlust oder über seine Verhältnisse leben, sind meist Auslöser von Überschuldung.
Die Arbeit der Gerichtvollzieher hat in der Vergangenheit rasend zugekommen. Pfändungen, Abnahmen der Eidesstattlichen Versicherung, sowie Zwangsräumungen sind ihr täglich Brot.
Ab dem 01.01.2013 tritt das neue Gesetz zur Änderung der Sachaufklärung bei der Zwangsvollstreckung in Kraft. Dabei verfolgt der Gesetzgeber die vorerst gütliche Einigung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Dabei tritt der Gerichtsvollzieher (GVZ) als eine Art Vermittler zwischen Schuldner und Gläubiger auf.
Ziel ist es, Einmalzahlungen und Teilzahlungsvereinbarungen zu treffen, so dass der Gläubiger schneller an sein Geld kommt. Dabei soll der Gerichtsvollzieher in Zukunft schnellstmöglich und einfacher an Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners zu gelangen.
Bei verschiedenen Auskunftsstellen kann der GVZ zukünftig Adressen, Einkommen und Vermögen ermitteln. Dies war in der Vergangenheit nicht möglich. Wenn ein Schuldner als unbekannt verzogen galt, so musste der Gläubiger selbst tätig werden, um z.B. beim Einwohnermeldeamt die neue Adresse zu erfragen. Dieses Verfahren kostete unnötig Zeit und Geld.
Der Abläufe zur Ermittlung der fehlenden Daten sollen nun zwischen GVZ, Auskunftsstellen und zentralen Vollstreckungsgerichten auf dem elektronischen Weg erfolgen. Das Schuldnerverzeichnis soll bundesweit einheitlich zentralisiert werden.
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