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Flugärger soll ein Fall für den Schlichter werden

Pressemeldung von: Eins zu Null Com GmbH - 27.03.2013 14:27 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Flugärger soll ein Fall für den Schlichter werden (NL/5197594411) Für Reisen mit dem Bus und dem Zug gilt dieses längst: Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Reisen gibt es Schlichter. Nun sollen auch Fluggäste in den Genuss eines solchen Service kommen. Wir betrachten die 5 wichtigsten Punkte hierzu.

Lange haben sich die großen Fluggesellschaften geziert, doch nun soll es bald soweit sein, dass sie freiwillig an einem vom Bundestag verabschiedeten Modell teilnehmen. Demnach sollten Fluggäste, deren Flug gestrichen wurde, deren Maschine überbucht war, deren Gepäck beschädigt oder gar nicht angekommen ist, sich an eine Schlichtungsstelle wenden können, wenn sie beim Veranstalter mit ihren Ansprüchen auf taube Ohren stoßen.
Eine solche Maßnahme könnte erstens bewirken, dass nicht so viele Beschwerden bei den bereits ausgelasteten Gerichten enden. Mehrheitlich handelt es sich bei den vielen Streitigkeiten im Reiserecht um solche, die sich immer wieder ähneln und die sich in ihrem Kern also wiederholen. Meist geht es um geringe Streitwerte.

Funktionieren soll die Schlichtung zweitens so, dass binnen zwei Monaten keine Einigung mit der Fluggesellschaft erzielt werden konnte, um den Weg zur Schlichtungsstelle zu eröffnen. Diese Regelung soll für Ansprüche der Passagiere ab dem 1.11. gelten.
Vorgesehen ist eine Bagatellgrenze von zehn Euro und eine Höchstgrenze von 5000.- €. Nicht gelten soll die Regelung, wenn für Geschäftsreisen von Firmen gebucht worden ist. Pauschalurlauber können die Regelung nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie Ansprüche gegen die Airline geltend machen.
Wie die Schlichtungsstelle drittens aussehen soll, ist noch ungewiss. Die Pläne sehen eine privatrechtliche Organisation vor, die von der Branche getragen wird. Man schätzt die Kosten auf etwa 1,2 Millionen Euro pro Jahr. Es sei nicht zu erwarten, heißt es aus dem Ministerium, dass die Kosten hierfür auf die Reisepreise durchschlagen, da Gerichtskosten gespart würden.
An bereits bestehende Schlichtungsstellen wird viertens nicht angeknüpft. Jedenfalls haben sich die Fluglinien bislang nicht der SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) angeschlossen. Zunächst wird sich nun das Flugunternehmen Ryanair anschließen - eine Entwicklung, die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als ein gutes Zeichen wertet. Auch mit anderen Fliegern gebe es Verhandlungen mit der SÖP.
Verbraucherschützer fragen sich, warum eine solche Beteiligung für die Airlines nicht verpflichtend wird, obgleich seit einiger Zeit auch seitens der SÖP dazu gedrängt wird. Hierzu äußerte die Ministerin, dass die Freiwilligkeit die Akzeptanz der Schlichtungsmaßnahmen seitens der Fluggesellschaften erhöhen würde. Sie sei somit ein Erfolgsgarant. Doch Airlines, die auch künftig keine Schlichtung möchten, sollen pro Verfahren künftig 290 Euro zahlen müssen.

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