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Schulverpflegung: Förderung der Vernetzungsstellen in den Bundesländern soll verlängert werden

Pressemeldung von: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 11.06.2013 12:47 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Schulverpflegung: Förderung der Vernetzungsstellen in den Bundesländern soll verlängert werden
Schulverpflegung: Förderung der Vernetzungsstellen in den Bundesländern soll verlängert werden


Bundesministerin Aigner würdigt erfolgreiche Arbeit für gesunde Ernährung

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Arbeit der Schulvernetzungsstellen für weitere drei Jahre finanziell zu fördern. "Um neue Impulse setzen und die bisher erreichten Ziele verankern zu können, wollen wir die Förderung der Vernetzungsstellen für Schulverpflegung in allen 16 Bundesländern um weitere drei Jahre verlängern", sagte Bundesernährungsministerin Ilse Aigner am Dienstag in Berlin. Ursprünglich sollte die Förderung 2014 auslaufen. Seit 2009 gibt es in allen Bundesländern Schulvernetzungsstellen, die vom Bundesernährungsministerium im Rahmen von "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" finanziell gefördert werden. Ihre Aufgabe ist es, Schulen und in einigen Ländern auch Kitas bei der Gestaltung eines gesunden Verpflegungsangebots zu unterstützen. Dies haben die Vernetzungsstellen bisher mit großem Engagement getan. Ihre erfolgreiche Arbeit soll deswegen über den ursprünglichen Zeitraum hinaus fortgesetzt werden. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Schulen Pausensnacks und Mittagsverpflegung anbieten, kommt den Schulvernetzungsstellen zunehmende Bedeutung zu. Sie fördern Netzwerke zwischen Behörden, Wirtschaftsbeteiligten, Schulträgern, Schulleitungen, Lehrkräften und Eltern, um Verpflegungsangebote zu schaffen, die nicht nur satt machen, sondern auch gesund sind und schmecken. Dabei unterstützen sie die Beteiligten insbesondere bei der Umsetzung des Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.


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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.



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