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Auffahrunfall: Gibt´s vorne Geld, wenn´s hinten kracht?

Pressemeldung von: R+V24 c/o Arts & Others - 27.11.2013 13:07 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr
Auffahrunfall: Gibt´s vorne Geld, wenn´s hinten kracht?
R+V 24-Umfrage: 39 Prozent der Deutschen glauben, beim Auffahrunfall ist immer der Hintermann schuld.
Wiesbaden, 27. November 2013. Nasses Laub, eisige Straßen: Im Spätherbst steigt das Risiko von Auffahrunfällen. Für fast 40 Prozent der Deutschen ist klar: Wer auffährt, ist immer schuld. Zu diesem Ergebnis kam eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. Doch verursacht der Vordermann den Unfall mit, kommt er nicht immer ungeschoren davon: "Wer vor dem Abbiegen kräftig abbremst und dabei nicht blinkt, kann je nach Einzelfall eine Teilschuld erhalten", erklärt Ela Orth von R+V24.

Die aktuelle R+V24-Studie zeigt: 39 Prozent der Deutschen verlassen sich auf den gängigen Grundsatz "Wenn´s hinten kracht, gibt"s vorne Geld". Doch wer die Verkehrsregeln missachtet und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, macht sich mitschuldig. "Wechselt ein Autofahrer in die linke Spur und bremst den herankommenden Hintermann aus, muss dieser solch ein Manöver nicht erahnen können", so Ela Orth von der R+V24. "Selbst mit ausreichend Abstand ist ein Aufprall dann manchmal unvermeidbar."

Grundsätzlich gilt zwar der sogenannte Anscheinsbeweis. Das bedeutet: Der Auffahrende trägt zunächst die alleinige Schuld. Kann er aber seine Unschuld beweisen, beispielsweise durch Zeugenaussagen oder Fotos, ist dies hinfällig. Allerdings liegt die Beweispflicht immer bei ihm. Betroffene sollten den Unfallhergang daher genau rekonstruieren und dokumentieren. Die Kfz-Versicherung kann zudem einschätzen, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

Besonders viele Unfälle im Herbst und Winter
Nasses Laub, schlechte Sicht durch Nebel oder Blitzeis machen Autofahren im Herbst und Winter besonders tückisch. Ist die Fahrbahn rutschig, verlängert sich der Bremsweg. Nebelschwaden vermindern die Fähigkeit, die eigene Geschwindigkeit einzuschätzen. Eine Regel, die immer gilt: ausreichend Abstand halten und vorausschauend fahren.

Weitere Verhaltenstipps für den Ernstfall:
- Vorsicht beim Verlassen des Autos: Nach einem Auffahrunfall niemals zu der Seite aussteigen, auf der Verkehr fließt.
- Massenkarambolage vermeiden: Warnblinker anschalten, Warnweste überstreifen und das Warndreieck in mindestens 50 Meter Entfernung aufstellen.
- Den Schaden dokumentieren: Aussagekräftige Fotos machen, Zeugenaussagen und Kontaktdaten aufnehmen.
- Nach der Schadenaufnahme: Beteiligte Fahrzeuge aus der Gefahrenzone entfernen.

"Mehr Durchblick im Straßenverkehr": Hintergrund der Befragung
Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht? Vor dieser Frage stehen häufig auch langjährige Führerscheinbesitzer. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 will Autofahrern zu mehr Durchblick im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: www.rv24.de.

Presseinformation herunterladen:
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Firmenkontakt:
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Ela Orth
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
E-Mail: presse@rv24.de
Telefon: 0611 533-2201
Homepage: http://www.rv24.de


Firmenbeschreibung:
R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Pressekontakt:
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Schaberweg 23
61348 Bad Homburg
E-Mail: g.winter@arts-others.de
Telefon: 06172 9022-122
Homepage: http://www.arts-others.de

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