Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Exklusiv-Garage: lieber eine Bauvoranfrage als einen abgelehnten Bauantrag

Pressemeldung von: Exklusiv-Garagen - 13.01.2014 12:57 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Exklusiv-Garage: lieber eine Bauvoranfrage als einen abgelehnten Bauantrag
Ein abgelehnter Bauantrag - das muss nicht sein. Doch in Aichach ist es geschehen, wie die Augsburger Allgemeine am 10. Januar 2014 berichtete. [1] Zweifel bezüglich der Baumöglichkeiten auf konkreten Grundstücken können leicht ausgeräumt werden. Der in Bad Salzuflen ansässige Garagenhersteller www.Exklusiv-Garagen.de rät daher, die Vorgaben des Bebauungsplanes im Internet zu recherchieren, telefonisch oder persönlich bei der zuständigen Baubehörde abzufragen. Je aufwändiger die Planung ist, desto wichtiger ist eine schriftliche Bauvoranfrage mit dem Ergebnis einer schriftlichen Auskunft. Diese Vorgehensweise schafft Planungssicherheit und beugt möglichen Verzögerungen vor. Abstände zu den Grundstücksgrenzen müssen genau eingehalten werden, Bauhöhen müssen beachtet werden und ein Bauwerk hat mit den Gebäuden der Nachbargrundstücke zu harmonieren. Wer ins Blaue hinein plant, baut möglicherweise nur Luftschlösser. Auch Planungskosten wollen gedeckt sein.

Garagentore mit Hand und Fuß
Die Hörmann-Gruppe mit Hauptsitz in Steinhagen entwickelt und produziert seitlich und senkrecht öffnende Sectionaltore, Rolltore und Schwingtore. Da vor einer Garage gesicherter Freiraum bestehen muss, der dem Garagenfahrzeug vorbehalten ist, gibt es auch keinen Nachteil durch Schwingtore, die in geöffnetem Zustand aus der Garage herausragen. Eine Garagenfront an der straßenseitigen Grundstücksgrenze ist stets untersagt. Man stelle sich einen großen Fußgänger vor, der auf dem schmalen Bürgersteig einer engen Ortsdurchfahrt mit dem Kopf gegen ein offenes Schwingtor stößt. So etwas wäre ein dramatischer Baufehler mit tragischen Folgen. Garagentore werden nach dem Bedarf des Bauherrn ausgesucht.

Stahlfertiggaragen mit Hand und Fuß
Eine Exklusiv-Garage wird so weit entfernt von der straßenseitigen Grundstücksgrenze aufgebaut, dass der Autofahrer aus der Fertiggarage herausfahren kann, um den Fußgängerverkehr, den Fahrradverkehr und den Kraftverkehr frei überblicken zu können. Erst wenn freie Fahrt besteht, fährt das wartende Auto los und der Autofahrer startet mit seiner Fernsteuerung den elektrischen Garagentorantrieb, der das Garagentor wieder verschließt. Eine solche Platzierung auf dem Grundstück hat Hand und Fuß. Solche Vorgaben in einem Bebauungsplan sind begründet und weit davon entfernt, behördliche Willkür zu sein. Eine Garage darf auch kein Schimmelkeller und keine Rostlaube sein. Weinkeller, Kartoffelkeller und Pilzkeller erfüllen andere Anforderungen als die gut belüfteten Stahlfertiggaragen von Exklusiv-Garagen. Und trotzdem sind in Deutschland immer wieder Garagenbenutzer unzufrieden mit dem Feuchtigkeitsgehalt der Luft, der nur sinkt, wenn das Garagentor offen steht. Worin besteht der Fehler? Im Bereich des Garagenbodens muss Luft eindringen dürfen, rund um das Garagendach muss Luft entweichen können. Sie bewegt sich aber nur, wenn sie schattenfrei von der Sonne erwärmt wird. Dann steigt die Luft auf und entweicht ins Freie. Mehr erfahren interessierte Bauherren über www.Exklusiv-Garagen.de oder 0800 785 3785.

Quellen:
[1] www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Nachverdichtung-erwuenscht-aber-massvoll-id28376002.html
www.Exklusiv-Garagen.de/garagendesigner.htm | www.Exklusiv-Garagen.de/promovideo_exklusiv.html | www.Exklusiv-Garagen.de/bilder_einzelgaragen.htm
Dieser Pressetext ist mit Quellenangabe frei verwendbar, wenn der Text unverändert und vollständig enthalten ist. Es werden keine Lizenzbeträge beansprucht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger

Firmenkontakt:
Exklusiv-Garagen
Werner Diestelkamp
Schloßstr. 4

32108 Bad Salzuflen
Deutschland

E-Mail: Info@exklusiv-garagen.de
Homepage: http://www.exklusiv-garagen.de
Telefon: 0800 785 3785

Firmenbeschreibung:
Konsequentes Qualitätsmanagement und Teamgeist, Kundenorientierung und aktuelle servergestützte Informationstechnologie formen den Hersteller Exklusiv-Garagen aus Bad Salzuflen zu einem Unternehmen, das gezielt, offen und kompetent auf Kundenwünsche, Visionen und Vorstellungen für Fertiggaragen eingeht. Der Hersteller schafft innovative Architektur auch für Garagen und unterstreicht damit einen führenden Anspruch im Garagenbau. www.Exklusiv-Garagen.de bietet trockene Stellplätze für Kraftfahrzeuge an. Die Fertiggaragen sind gut belüftet und selbst bei Frost und Hitze genau für diesen Zweck optimiert.

Pressekontakt:
publicEffect
Hans Kolpak
Kloschwitzer Allee 6

08538 Weischlitz
Deutschland

E-Mail: Hans.Kolpak@Fertiggaragen.be
Homepage: http://www.Fertiggaragen.be
Telefon: 03741 423 7123
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.