Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Frauenparkplätze: Dürfen dort wirklich nur Frauen parken?

Pressemeldung von: R+V24 - 07.03.2019 14:42 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

Wiesbaden, 7. März 2019. Sie liegen in der Nähe von Ausgängen oder Treppenhäusern, sind gut beleuchtet und oft videoüberwacht - Frauenparkplätze gibt es inzwischen in fast jedem Parkhaus. Doch dürfen auch Männer Frauenparkplätze nutzen - zum Beispiel, wenn das Parkhaus voll ist? Oder droht dann ein Strafzettel? Das hat die R+V24-Direktversicherung deutsche Autofahrer in einer aktuellen Studie gefragt. Über die Hälfte (57 %) der Befragten gehen davon aus, dass auf Frauenparkplätzen auch nur Frauen parken dürfen. Das Überraschende: "Verboten ist das Parken für Männer hier nicht", erläutert Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Die Straßenverkehrs-ordnung kennt keine Frauenparkplätze. Also winkt auch kein Strafzettel." Sehr wohl kann der Parkhausbetreiber unberechtigt Parkende aber von diesen Plätzen verweisen.

Um Frauen vor allem abends und nachts mehr Sicherheit zu bieten, weisen viele Parkhäuser spezielle Parkflächen aus. "Es ist zwar wenig rücksichtsvoll, wenn Männer auf diesen Plätzen parken," sagt Anka Jost. "Eine Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung ist es jedoch nicht." Aber der Betreiber kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Hausverbot erteilen, weil die Parkenden gegen die Nutzugsordnung des Parkhauses verstoßen.
"Das Gleiche gilt für Mutter-Kind-Parkplätze, wie man sie bei vielen Supermärkten findet", so Anka Jost. "Diese sollen Eltern das Herausheben von Kleinkindern erleichtern und sind deshalb breiter angelegt." Wer hier nur aus Bequemlichkeit parkt, riskiert zwar kein "Knöllchen", kann aber des Platzes verwiesen werden. Nicht zuletzt lautet die Grundregel im Straßenverkehr in der StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. "Dies sollten Autofahrer auch in punkto Parkplätze berücksichtigen", rät die Versicherungsexpertin.

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-73306
presse@rv24.de
http://www.rv24.de


Firmenbeschreibung:
R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Pressekontakt:
Pressekontakt
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172 9022-122
g.winter@arts-others.de
http://www.arts-others.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.