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Hohe Spritpreise machen den Umstieg aufs Jobbike attraktiv

Pressemeldung von: Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. - 26.05.2026 09:18 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Hohe Spritpreise machen den Umstieg aufs Jobbike attraktiv
Immer beliebter: Dienstrad statt Firmenwagen (Bildquelle: muse studio/stock.adobe.com)
Kriegerische Eskalationen im Nahen Osten sorgen weltweit für Nervosität auf den Energiemärkten und treffen Autofahrer direkt. Wer einmal volltankt, spürt eine deutliche Mehrbelastung im Geldbeutel. Gerade in solchen Zeiten rückt eine Alternative stärker in den Fokus, die nicht nur umweltfreundlich, sondern auch steuerlich sehr interessant ist: das Dienstrad. Ob klassisches Fahrrad oder E-Bike mit Motorunterstützung bis 25 km/h, mit einem Dienstrad können je nach Modell und Vertragsgestaltung mehrere Hundert Euro im Jahr gespart werden.

Das Grundprinzip erinnert an den Dienstwagen. Der Arbeitgeber least ein Fahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmenden zur Nutzung. Spezialisierte Leasinganbieter sind beispielsweise Jobrad, Businessbike, Eurorad, Mein Dienstrad, lease a bike oder Bikeleasing. "Aus steuerlicher Sicht wird dabei zwischen zwei Modellen unterschieden", erklärt die Lohi. Der finanzielle Aufwand bleibt bei beiden Modellen des Bike-Leasings sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmenden überschaubar.

Steuerfrei auf zwei Rädern unterwegs

Bei der ersten Variante trägt der Arbeitgeber die Kosten für das Leasing des Dienstrads zu hundert Prozent und überlässt es dem Angestellten zur Nutzung. Erfolgt dies zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn, dann ist die private Nutzung des Fahrrads für den Arbeitnehmenden bis Ende 2030 komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Auf den Umfang der privaten oder beruflichen Nutzung kommt es nicht an. Die Überlassung des Jobbikes muss aber vertraglich sauber geregelt sein, idealerweise in einem gesonderten Überlassungsvertrag als Anlage zum Arbeitsvertrag. Obwohl Arbeitgeber die Kosten als Betriebsausgabe absetzen können, kommen so spendable Firmen in der Praxis eher selten vor.

Steuerbegünstigung bei Entgeltumwandlung

Weit verbreitet ist die zweite Variante, die Gehaltsumwandlung. Hier fordert der Arbeitgeber eine Eigenbeteiligung des Beschäftigten. Zur Finanzierung des Jobbikes wird dem Arbeitnehmenden die Leasingrate vom Bruttolohn abgezogen. Bei einem E-Bike mit einem Listenpreis von 4.000 Euro sind das rund 70 Euro monatlich. In diesem Fall greift zwar nicht die völlige Steuerfreiheit, aber eine attraktive Steuervergünstigung für beide Seiten. Damit es diese gibt, muss der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein und sich in irgendeiner Form finanziell beteiligen, z.B. indem er die Kosten für die Versicherung oder Wartung übernimmt.

Weniger Abgaben und Steuern für Arbeitnehmende

Durch den Verzicht auf einen Teil des Bruttogehalts sinken die Steuern- und Sozialversicherungsbeiträge geringfügig. Bei einem Bruttoeinkommen von 5.000 und einer Leasingrate von 70 Euro sinkt das Nettoeinkommen in Steuerklasse 1, ledig, konfessionslos gerundet um 35 Euro. Die monatliche Belastung durch das Leasing halbiert sich sozusagen. Der finanzielle Vorteil ist umso größer, je höher das Bruttogehalt ist. Allerdings sinken auch die Bemessungsgrundlagen für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld und die Einzahlungen in die Rentenversicherung leicht.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Dienstwägen, bei denen die private Nutzung mit 1 Prozent versteuert werden muss, fällt für das Dienstfahrrad seit 2020 nur mehr ein geldwerter Vorteil von 0,25 Prozent an. Dieses Viertelprozent berechnet sich von der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers inklusive der Mehrwertsteuer. Damit ist die Privatnutzung mit der monatlichen Lohnabrechnung, ersichtlich als geldwerter Vorteil, steuerlich abgegolten. "Folglich muss das Dienstrad nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden", teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern mit.

Bei unserem Beispiel muss der geldwerte Vorteil von 10 Euro im Monat bei einem Lohnsteuersatz von 37 Prozent mit 3,72 Euro versteuert werden. Auf den Leasingzeitrum von drei Jahren sind somit insgesamt 134 Euro Lohnsteuer bzw. 180 Euro inklusive Sozialabgaben gezahlt worden, anstatt 1.260 Euro an Steuern und Abgaben auf das Bruttogehalt. Das ergibt eine Steuerersparnis auf Seiten des Arbeitnehmenden von 1.080 Euro.

Vorteilhaft gegenüber dem Dienstwagen

Ein weiterer Pluspunkt des Dienstrads ist seine steuerliche Behandlung auf dem Arbeitsweg. Anders als beim Dienstwagen muss beim Jobbike kein Zuschlag für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeit versteuert werden. Radler sind also ganz klar im Vorteil. Gleichzeitig kann trotz Steuerbegünstigung die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer Arbeitsweg geltend gemacht werden. Bei einer Entfernung von 6 km und 210 Arbeitstagen sind das 478,80 Euro an Werbungskosten, die abgesetzt werden können. Das macht das Dienstradleasing noch attraktiver. Das Jobbike kann auch nur rein privat genutzt werden. Die Entfernungspauschale bleibt in jedem Fall bestehen, egal ob die Arbeit zu Fuß, mit dem Rad oder ÖPNV aufgesucht wird.

Auch für Arbeitgeber hat das Dienstrad Vorteile

Nicht nur Arbeitnehmende profitieren vom Dienstrad. Für Unternehmen ist es ein modernes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Wer Beschäftigten ein Jobbike als Benefit anbietet, verbessert seine Attraktivität als Arbeitgeber. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind solche Zusatzleistungen mehr als nette Extras. Sie spiegeln Wertschätzung wider. Zudem kann der Arbeitgeber alle Ausgaben von Leasinggebühren bis Versicherungsraten als Betriebsausgaben geltend machen und senkt zusätzlich seine Beiträge für die Sozialversicherungen. Neben dem finanziellen Nutzen erhöht ein Jobbike die Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Eine niederländische Studie zeigt, dass durch die Bewegung an der frischen Luft die Krankheitstage im Unternehmen gesenkt werden können.

Kauf nach Ablauf des Leasingvertrags

Leasingverträge laufen typischerweise nach drei Jahren aus. Danach kann das Jobbike zurückgegeben und über den Arbeitgeber ein neues Fahrradmodell geleast werden. Alternativ zur Rückgabe kann das Dienstrad am Ende der Leasingzeit oft zu einem extrem günstigen Preis gekauft werden. Anbieter werben häufig mit einem Restkaufpreis von 17 bis 22 Prozent. So kann ein teures Traumbike schließlich kostengünstig in das Eigentum des Nutzers übergehen.

Jedoch entsteht durch den günstigen Kauf erneut ein geldwerter Vorteil, der als Arbeitslohn versteuert werden muss. Die Finanzverwaltung geht grundsätzlich davon aus, dass der Restwert des Fahrrads bei 40 Prozent liegt und räumt dem Arbeitgeber die Möglichkeit ein, die Differenz zum tatsächlich gezahlten Kaufpreis mit 25 Prozent pauschal zu versteuern. Die gute Nachricht ist, dass in der Praxis viele Leasinganbieter die Besteuerung des geldwerten Vorteils übernehmen, so dass der Nutzer das Rad ohne Steuern zu zahlen erwerben kann.

In unserem Beispiel hat der Arbeitnehmende für das 4.000 Euro Jobbike am Ende der Leasingzeit insgesamt 1.394 Euro bezahlt. Der Händler gewährt ihm bei Kauf einen Nachlass von 20 Prozent. Der gesetzlich festgelegte Restwert beträgt 1.600 Euro. Da der Händler es dem Arbeitnehmenden für 700 Euro überlässt, ist die Differenz von 900 Euro pauschal mit 225 Euro zu versteuern. Diese Kosten übernimmt der Händler. Der Beschäftigte hat für sein 4.000 Euro Bike somit nur 2.140 Euro bezahlt und darf es am Ende sein Eigen nennen.

Dienstrad: Gewinner der Mobilitätswende?

Aufgrund der mehrfachen Steuervorteile sind das Dienstradleasing und der nachgelagerte Kauf finanziell recht interessant. Der Mitarbeitende hat einen deutlichen Preisvorsprung von 47 Prozent gegenüber einer privaten Anschaffung und muss den Kaufpreis nicht komplett sofort bezahlen, sofern der Arbeitgeber mitspielt. Das Jobbike verbindet finanzielle Entlastung in Zeiten hoher Benzinpreise mit praktischer Alltagstauglichkeit. Es ist umwelt- und klimafreundlich, fördert die Gesundheit und ist dem Dienstwagen im allmorgendlichen Stau im Stadtverkehr und bei der Parkplatzsuche überlegen. Es ist somit weit mehr als ein Lifestyle-Angebot für urbane Radfans.

Firmenkontakt:
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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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