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Parken in der zweiten Reihe: Mit Warnblinker gleich doppelt teuer

Pressemeldung von: R+V24 c/o Arts & Others - 12.12.2013 11:45 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr
Parken in der zweiten Reihe: Mit Warnblinker gleich doppelt teuer
In der zweiten Reihe und mit Warnblinker parken - eine doppelte Parksünde
Wiesbaden, 12. Dezember 2013. Kurz noch das Weihnachtsgeschenk im Geschäft abholen - doch alle Parkplätze sind belegt? Rund ein Viertel der Deutschen sieht darin kein Problem: Sie stellen sich einfach kurz mit Warnblinker in die zweite Reihe. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. Doch damit verstoßen sie gleich zweimal gegen das Verkehrsrecht. "Auch wenn Autofahrer nur wenige Minuten in zweiter Reihe oder im Halteverbot stehen, behindern sie den Verkehr und begehen eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Ela Orth von R+V24: "Wer dann noch den Warnblinker einschaltet, riskiert sogar ein doppeltes Bußgeld."

Der Warnblinker dient als Gefahrenanzeiger. Das gilt aber nur für Notfälle, zum Beispiel bei einer Panne. Laut der R+V24-Studie herrscht jedoch genau hier Unsicherheit. "Wer mit dem Blinklicht sein Falschparken legitimieren möchte, riskiert ein doppeltes Bußgeld: für die Parksünde und für den Missbrauch des Blinkers", sagt Ela Orth. "Kurzes Halten und Parken ist grundsätzlich nur in dafür ausgewiesenen Zonen gestattet. Eine Ausnahme besteht höchstens dann, wenn ein Fahrgast ein- oder aussteigt."

Falschparken steht in der Liste der häufigsten Verkehrssünden regelmäßig auf Platz 1. Auch wenn verstopfte Straßen und hektischer Trubel in der Weihnachtszeit verstärkt dazu verleiten: für andere Verkehrsteilnehmer kann das gefährlich werden - besonders für Radfahrer. Rücksichtslos abgestellte Fahrzeuge haben schon häufig zu schweren Unfällen geführt. Autofahrer sollten daher lieber ein paar Runden mehr auf der Suche nach einem Parkplatz drehen, auch wenn die Zeit knapp ist.


Das Gesetz regelt, wann der Einsatz des Warnblinkers rechtens ist:
-Wenn ein Fahrzeug wegen einer Panne liegenbleibt und eine Gefahr für den Verkehr darstellt.
-Wenn ein Auto ein anderes Auto abschleppt.
-Zur Warnung vor einer Gefahrenstelle, beispielsweise einem Stau auf der Autobahn.

"Mehr Durchblick im Straßenverkehr": Hintergrund der Befragung
Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht? Vor dieser Frage stehen häufig auch langjährige Führerscheinbesitzer. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 will Autofahrern zu mehr Durchblick im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: www.rv24.de.


Presseinformation herunterladen:
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Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
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Telefon: 0611 533-2201
Homepage: http://www.rv24.de


Firmenbeschreibung:
R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Pressekontakt:
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Schaberweg 23
61348 Bad Homburg
E-Mail: g.winter@arts-others.de
Telefon: 06172 9022-122
Homepage: http://www.arts-others.de

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