Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Reißverschlussverfahren: Wie geht es richtig?

Pressemeldung von: R+V24 - 25.10.2018 13:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

Wiesbaden, 25. Oktober 2018. Reißverschlussverfahren: Eine Fahrbahn endet, weil zum Beispiel ein Unfall oder eine Baustelle die Spur blockiert. Dann gilt das Reißverschlussverfahren und Autofahrer müssen nach und nach auf die weiterführende Spur wechseln. 37 Prozent der deutschen Autofahrer glauben, dass man sich dabei möglichst früh einfädeln sollte. Das zeigt eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. "Das ist aber ein Verkehrsirrtum", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Damit der Verkehr zügig weiterläuft, sollte der Fahrspurwechsel erst unmittelbar an der Engstelle erfolgen. Nicht vorher."

Autofahrer, die bis ganz vorne zum Hindernis fahren und sich dann erst einfädeln, machen es richtig. Denn wer zu früh auf die weiterführende Spur wechselt, verursacht eher Stau - vor allem auf der Autobahn. "Gleichermaßen sollten aber auch Autofahrer auf der weiterführenden Spur dafür sorgen, dass sie das Reißverschlussverfahren mitmachen und jeweils ein Auto reinlassen. Nicht mehrere - das würde ebenfalls zu längeren Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer führen", sagt Anka Jost.

Auffahren auf die Autobahn: kein Reißverschlussverfahren
Anders ist es beim Auffahren auf die Autobahn: Hier gilt das Reißverschlussverfahren nicht. "Wer vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffahren möchte, muss die anderen Fahrzeuge auf der linken Spur vorbeilassen", so Anka Jost.

Einen Video-Podcast zur Straßenumfrage von R+V24 mit den Antworten der Passanten finden Sie hier: https://bit.ly/2AnkH2f

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-73306
presse@rv24.de
http://www.rv24.de


Firmenbeschreibung:
R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Pressekontakt:
Pressekontakt
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172 9022-122
g.winter@arts-others.de
http://www.arts-others.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.