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Verkehrssicherheit in Zürich: Verkehrsregeln gelten für alle

Pressemeldung von: Mikulic Fahrschule Zürich - 16.09.2026 20:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Fahrschulen bereiten Schüler auf immer komplexere Situationen mit Velos und Fussgängern vor, doch Aufklärung darf nicht erst im Fahrschulauto beginnen

Verkehrssicherheit in Zürich: Verkehrsregeln gelten für alle
Fahrschulauth der Mikulic Fahrschule Zürich steht vor dem Theorielokal, zentral in Zürich Enge
Wer heute in Zürich Autofahren lernt, muss weit mehr beherrschen als Anfahren, Einspuren und Parkieren. Im dichten Stadtverkehr treffen Autos, Velos, E-Bikes, Trams, Busse, Lieferdienste und Fussgänger auf engem Raum aufeinander. Viele Verkehrsteilnehmende bewegen sich korrekt und rücksichtsvoll. Gleichzeitig erleben Fahrlehrer im Alltag regelmässig Situationen, in denen Verkehrsregeln missverstanden, übersehen oder bewusst missachtet werden: Fussgänger treten unvermittelt auf die Fahrbahn, Velos queren fahrend einen Fussgängerstreifen und rechnen dennoch mit Vortritt, oder sie zirkeln in einer Kolonne mit nur 20 oder 30 Zentimetern Abstand an einem Seitenspiegel vorbei. Eine Lücke, durch die ein Velo technisch gerade noch passt, ist jedoch nicht automatisch ausreichend und sicher. Auto fahren lernen in Zürich (https://autofahrschule-zuerich.ch/autofahren-zuerich-velos-fussganger/) ist eine regelrechte Herausforderung!

Für erfahrene Autofahrer sind solche Situationen anspruchsvoll. Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die gleichzeitig Fahrzeugbedienung, Verkehrsbeobachtung, Blicktechnik und Vortrittsregeln koordinieren müssen, sind sie besonders komplex. Eine professionelle Fahrschule in Zürich kann Lernende darauf vorbereiten, Fehler anderer früh zu erkennen und Gefahren durch vorausschauendes Fahren zu entschärfen. Sie kann aber nicht die gesamte Verkehrserziehung einer Stadt übernehmen.

Die Mikulic Fahrschule Zürich fordert deshalb eine verstärkte, leicht verständliche und wiederkehrende Informationskampagne der Stadt Zürich. Diese soll sich nicht einseitig an Autofahrer richten, sondern die wichtigsten Regeln für alle sichtbar machen – insbesondere für Velofahrende und Fussgänger, die häufig keine formelle Verkehrsausbildung absolvieren. Ziel ist nicht, einzelne Gruppen an den Pranger zu stellen. Ziel ist, Wissenslücken zu schliessen, Missverständnisse auszuräumen und gefährliche Überraschungen zu verhindern.

Zürichs Strassen verlangen höchste Aufmerksamkeit

Zürich ist verkehrlich anspruchsvoll. Schmale Fahrbahnen, Tramgleise, Busspuren, Velostreifen, Baustellen, Fussgängerstreifen, Tempo-30-Zonen und komplexe Kreuzungen folgen teilweise in kurzen Abständen aufeinander. Hinzu kommen Menschen, die mit Kopfhörern unterwegs sind, auf ihr Mobiltelefon schauen oder im letzten Moment die Richtung wechseln. Rund um den Hauptbahnhof, in der Enge, beim Bellevue, am Central oder in dicht befahrenen Quartierstrassen kann sich die Situation innerhalb weniger Sekunden vollständig verändern.

Genau hier zeigt sich die Bedeutung einer guten Fahrausbildung. Fahrlehrer bringen ihren Schülerinnen und Schülern nicht nur bei, wer rechtlich Vortritt hat. Sie trainieren eine viel wichtigere Fähigkeit: Gefahren zu erkennen, bevor daraus eine Notbremsung oder ein Unfall entsteht. Dazu gehören eine angepasste Geschwindigkeit, Bremsbereitschaft, ausreichend Seitenabstand, das Beobachten von Trottoirrändern, Spiegelkontrollen, Schulterblicke und das frühzeitige Erfassen möglicher Konfliktpunkte.

«Wir erklären unseren Fahrschülerinnen und Fahrschülern immer wieder, dass sie nicht nur korrekt fahren dürfen. Sie müssen auch mit Fehlern anderer rechnen», sagt Ivan Mikulic von der Mikulic Fahrschule Zürich. «Das ist im Stadtverkehr unverzichtbar. Gleichzeitig entsteht ein Ungleichgewicht, wenn angehende Autofahrer jede mögliche Gefahr voraussehen sollen, während ein Teil der übrigen Verkehrsteilnehmenden die eigenen Rechte und Pflichten kaum kennt.»

Dieses Ungleichgewicht ist kein Argument gegen den Schutz von Velofahrenden und Fussgängern. Im Gegenteil: Gerade weil sie bei einer Kollision besonders verletzlich sind, ist korrektes und vorhersehbares Verhalten entscheidend. Wer keine Knautschzone hat, profitiert besonders davon, sichtbar zu bleiben, Blickkontakt zu suchen und auf ein vermeintliches Recht nicht blind zu vertrauen.

Problem 1: Unvermittelt über die Strasse treten

Eine der häufigsten Stresssituationen im Fahrschulalltag entsteht, wenn Fussgänger plötzlich vom Trottoir auf die Fahrbahn treten. Manchmal geschieht dies am Fussgängerstreifen, manchmal wenige Meter daneben und manchmal mitten in einer Tempo-30-Zone. Für Lernende ist die Situation schwierig, weil sie gleichzeitig einschätzen müssen, ob die Person tatsächlich queren will, ob ein Fahrzeug hinter ihnen folgt und ob ein kontrolliertes Abbremsen möglich ist.

Die Verkehrsregeln sind klarer, als viele denken: Auf einem Fussgängerstreifen haben Fussgänger grundsätzlich Vortritt. Sie dürfen diesen Vortritt jedoch nicht erzwingen, wenn ein Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte. Nach den von der Beratungsstelle für Unfallverhütung zusammengefassten Regeln muss die Querungsabsicht klar erkennbar sein. Ein kurzes Anhalten und der Blick zum herannahenden Verkehr reduzieren Missverständnisse erheblich.

Auch Autofahrer haben eine eindeutige Pflicht. Sie müssen vor Fussgängerstreifen besonders vorsichtig fahren und den Vortritt gewähren, sobald eine Person sich bereits auf dem Streifen befindet oder offensichtlich queren will. In der Fahrausbildung bedeutet das: früh beobachten, Geschwindigkeit anpassen und nicht erst reagieren, wenn bereits jemand vor dem Fahrzeug steht.

Verkehrssicherheit funktioniert jedoch nur, wenn beide Seiten ihren Beitrag leisten. Ein Fussgängerstreifen ist kein Schutzschild, das physikalische Grenzen ausser Kraft setzt. Wer ohne Blick auf die Fahrbahn tritt, riskiert trotz rechtlichem Vortritt schwerste Folgen. Eine städtische Kampagne sollte diese Botschaft freundlich, aber unmissverständlich erklären: Vortritt haben bedeutet nicht, jede Vorsicht abgeben zu können.

Problem 2: Der Fussgängerstreifen ist kein Velostreifen

Der Name beschreibt seine Funktion: Ein Fussgängerstreifen dient Fussgängerinnen und Fussgängern zum Queren der Fahrbahn. Das Vortrittsrecht aus Artikel 49 Absatz 2 SVG, Artikel 47 VRV und Artikel 77 SSV gilt für Menschen zu Fuss sowie für die gesetzlich erfassten Benützer fahrzeugähnlicher Geräte. Eine Person, die auf einem Velo fährt, führt dagegen ein Fahrzeug und erhält durch die gelben Streifen keinen Fussgängervortritt.

Für eine verständliche Sicherheitsbotschaft ist deshalb nicht entscheidend, ob im Gesetz zusätzlich ein einzelner Satz mit einem umfassenden Fahrverbot auf der Markierung steht. Entscheidend ist das erwartbare und sichere Verhalten: Wer einen Fussgängerstreifen mit dem Velo queren will, sollte absteigen und das Velo schieben. Damit bewegt sich die Person als Fussgänger und kann den Fussgängervortritt beanspruchen - immer unter der Voraussetzung, dass der Streifen nicht überraschend betreten wird und ein herannahendes Fahrzeug noch rechtzeitig anhalten kann.

Hinzu kommt die Zufahrt zum Fussgängerstreifen. Das Trottoir und ein reiner Fussweg dürfen von erwachsenen Velofahrenden grundsätzlich nicht befahren werden, sofern die Fläche nicht entsprechend signalisiert oder freigegeben ist. Wer über das Trottoir oder einen Fussweg heranfährt und anschliessend mit höherem Tempo auf den Fussgängerstreifen schiesst, verhält sich unberechenbar und hat gegenüber dem Fahrverkehr keinen Vortritt. Aus Sicht der Verkehrssicherheit muss die Botschaft daher lauten: Vor dem Fussgängerstreifen absteigen, Blickkontakt herstellen und das Velo schieben.

Anders ist eine parallel zum Fussgängerstreifen angelegte Veloquerung oder die Fortsetzung eines signalisierten Radwegs. Diese Verkehrsfläche darf fahrend benützt werden, ist aber rechtlich nicht mit dem Fussgängervortritt verbunden. Nach Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 40 Absatz 1 VRV müssen Velofahrende grundsätzlich Vortritt gewähren, wenn sie aus einem Radweg auf eine Haupt- oder Nebenstrasse beziehungsweise auf die anliegende Fahrbahn fahren.

Eine Ausnahme muss klar erkennbar signalisiert sein. Soll ein Radweg beim Überqueren einer Nebenstrasse ausnahmsweise Vortritt erhalten, wird die Querung nach Artikel 74a Absatz 9 SSV mit gelben unterbrochenen Linien markiert. Gleichzeitig muss dem Verkehr auf der Nebenstrasse mit «Stop» oder «Kein Vortritt» der Vortritt entzogen werden. Ohne eine solche Regelung dürfen Velofahrende aus der blossen Nähe eines Fussgängerstreifens keinen Vortritt ableiten.

Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler bleibt die Situation trotzdem anspruchsvoll. Sie müssen damit rechnen, dass ein Velo fahrend und überraschend auf dem Fussgängerstreifen auftaucht. Im Zweifelsfall sind Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft so anzupassen, dass ein Unfall verhindert werden kann. Diese defensive Pflicht ändert aber nichts daran, dass auch Velofahrende die vorgesehene Verkehrsfläche, die Vortrittsregeln und die Sicherheit anderer respektieren müssen.

Problem 3: Velos rechts neben der Autokolonne

Kaum ein Thema führt zu mehr Missverständnissen als das Rechtsvorbeifahren von Velos im Stau. Aus Sicht eines Autofahrers wirkt ein Velo, das sich rechts an stehenden oder langsam fahrenden Autos vorbeibewegt, schnell regelwidrig. Die Verkehrsregelnverordnung erlaubt Velofahrenden tatsächlich, rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorzufahren – aber ausdrücklich nur, wenn genügend freier Raum vorhanden ist. Das gilt auch ohne markierten Velostreifen. Aus dieser Sonderregel entsteht kein Anspruch darauf, jede noch so enge Lücke auszunutzen.

Hinzu kommt das allgemeine Abstandsgebot des Strassenverkehrsgesetzes. Gegenüber allen Strassenbenützern muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden – ausdrücklich auch beim Überholen sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren. Dieses Gebot gilt nicht nur für Motorfahrzeuge. Auch ein Velo ist ein Fahrzeug, und auch die velofahrende Person muss genügend Seitenabstand einhalten und auf andere Verkehrsteilnehmende Rücksicht nehmen. Das erlaubte Rechtsvorbeifahren hebt diese Pflicht nicht auf.

Eine gesetzlich festgelegte Mindestzahl in Zentimetern existiert für diese Situation nicht. Deshalb wäre die pauschale Aussage «Unter 50 Zentimetern ist es immer verboten» rechtlich nicht haltbar. Ob genügend freier Raum vorhanden ist, hängt unter anderem von der Geschwindigkeit, der Breite des Velolenkers, dem Abstand zum Randstein, möglichen Hindernissen und den Bewegungen der Fahrzeugkolonne ab. Es braucht eine wirkliche Sicherheitsreserve – nicht bloss eine Öffnung, durch die Lenker und Pedale millimetergenau hindurchpassen.

Wer mit dem Velo nur 20 oder 30 Zentimeter an einem Seitenspiegel vorbeizirkelt, besitzt praktisch kaum Reserve für eine kleine Lenkbewegung, ein Schlagloch, einen Randstein, eine Bewegung des Autos oder eine Fehleinschätzung der Lenkerbreite. Ein solcher Vorgang gefährdet in erster Linie die velofahrende Person selbst. Er kann aber auch den Autofahrer gefährden oder zu einer unkontrollierten Brems- oder Ausweichreaktion führen. Zudem drohen Beschädigungen an Spiegel, Fahrzeug oder Velo. In einer solchen Situation kann sich die velofahrende Person nicht einfach darauf berufen, dass Rechtsvorbeifahren grundsätzlich erlaubt sei. Fehlt der ausreichende Sicherheitsraum, ist die Voraussetzung von Art. 42 Abs. 3 VRV nicht erfüllt.

Das Bundesgericht liefert dazu einen wichtigen Anhaltspunkt. In einem Entscheid über einen tödlichen Unfall zwischen einem Lastwagen und einem Velofahrer betrug der Abstand zwischen Lastwagen und Randstein rund 39 Zentimeter. Bei der Rekonstruktion konnte ein Velofahrer nur mit Mühe passieren. Das Bundesgericht hielt fest, der Lastwagenfahrer habe bei diesem Abstand vernünftigerweise nicht mehr mit einem rechts vorbeifahrenden Velo rechnen müssen. Der Entscheid definiert keine allgemeine Zentimetergrenze. Er zeigt aber deutlich: Eine Lücke, durch die ein Velo nur noch mit Mühe passt, ist nicht automatisch «genügend freier Raum».

Die Erlaubnis ist auch aus weiteren Gründen kein Freipass für jedes Manöver. Slalomartiges Vorfahren ist untersagt. Die Weiterfahrt der Kolonne darf nicht behindert werden. Besonders gefährlich wird es neben Lastwagen, Bussen und Lieferfahrzeugen, deren Lenker nicht jeden Bereich unmittelbar neben dem Fahrzeug sehen können. Auch bei Personenwagen kann ein Velo im falschen Moment aus dem Spiegelbild verschwinden.

Entscheidend ist zudem die Situation beim Rechtsabbiegen. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass ein Velofahrer ein rechts blinkendes Fahrzeug in einer sich bewegenden Kolonne nicht rechts passieren darf, wenn er dabei den Weg des abbiegenden Fahrzeugs schneiden müsste. Die Frage ist daher nicht einfach «Darf ein Velo rechts vorbei?», sondern: Gibt es genügend Raum, bleibt die Fahrbahnführung konfliktfrei und ist ein Abbiegevorgang erkennbar?

«Wir bringen unseren Fahrschülern bei, vor jedem Rechtsabbiegen Spiegel und Schulterblick konsequent einzusetzen», erklärt Mikulic. «Gleichzeitig erleben wir Velos, die mit vielleicht 20 oder 30 Zentimetern Abstand an einem Seitenspiegel vorbeizirkeln oder neben einem bereits blinkenden Fahrzeug auftauchen. Das ist keine ausreichende Sicherheitsreserve. Das Recht, bei genügend freiem Raum an einer Kolonne vorbeizufahren, darf nicht mit einem Recht auf jede noch so enge Lücke verwechselt werden.»

Eine gute Informationskampagne müsste deshalb beide Seiten ansprechen. Autofahrer dürfen den Weg eines korrekt rechts vorbeifahrenden Velos nicht absichtlich blockieren und müssen vor dem Abbiegen sorgfältig kontrollieren. Velofahrende wiederum sollten nicht in eine Lücke fahren, in der sie kaum sichtbar sind oder nur weiterkommen, indem sie den Weg eines abbiegenden Fahrzeugs kreuzen. Gegenseitige Rücksicht ist hier keine Floskel, sondern eine konkrete Überlebensstrategie.

Problem 4: Der Irrtum über Tempo 30

Zu den hartnäckigsten Missverständnissen im Zürcher Verkehr gehört die Annahme, Fussgänger hätten in einer Tempo-30-Zone generell Vortritt. Das ist falsch. In einer Tempo-30-Zone haben Fahrzeuge – dazu zählen auch Velos – gegenüber Fussgängern grundsätzlich Vortritt. Fussgänger dürfen die Strasse in Quartier-Tempo-30-Zonen in der Regel an geeigneten und übersichtlichen Stellen überqueren, weil dort meist keine Fussgängerstreifen vorhanden sind. Aus dem Recht, überall zu queren, entsteht aber kein allgemeiner Vortritt.

Verwechselt wird die Tempo-30-Zone häufig mit der Begegnungszone. In einer Begegnungszone gilt Tempo 20, und Fussgänger dürfen die gesamte Verkehrsfläche benützen. Dort haben sie gegenüber Fahrzeugen Vortritt, dürfen diese jedoch nicht unnötig behindern. Die Unterscheidung zwischen Tempo 30 und Begegnungszone ist elementar – und dennoch vielen Menschen nicht bekannt.

Für Fahrschüler ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe. Sie müssen die rechtliche Regel korrekt anwenden und trotzdem damit rechnen, dass Fussgänger irrtümlich von einem Vortritt ausgehen. In einer Prüfungssituation kann ein starres Beharren auf dem eigenen Vortritt ebenso problematisch sein wie ein unberechenbares Anhalten ohne Anlass. Gefragt sind Übersicht, klare Kommunikation und eine Geschwindigkeit, die zur konkreten Situation passt.

Eine Kampagne der Stadt Zürich könnte dieses Missverständnis mit wenigen, gut gestalteten Bildern ausräumen: «Tempo 30: Queren erlaubt, aber Fahrzeuge haben Vortritt» und «Begegnungszone: Fussgänger haben Vortritt, dürfen Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern.» Solche Botschaften gehören an Haltestellen, auf digitale Stadtanzeigen, in soziale Medien, Schulen, Quartierzentren und Informationskanäle für Neuzuziehende.

Weitere Konflikte: Rotlicht, Trottoir und Richtungswechsel

Neben den grossen Missverständnissen gibt es alltägliche Verhaltensweisen, die immer wieder gefährliche Situationen verursachen. Dazu gehören Velofahrende, die ein Rotlicht missachten, ohne dass das spezielle Signal zum Rechtsabbiegen bei Rot vorhanden ist. Wo eine schwarze Zusatztafel mit gelbem Velo und Rechtspfeil angebracht ist, dürfen Velos bei Rot rechts abbiegen – jedoch nur mit der nötigen Vorsicht und unter Gewährung des Vortritts für Fussgänger und Querverkehr. Ohne diese Signalisation gilt das Rotlicht auch für das Velo.

Auch das Fahren auf dem Trottoir ist nicht generell erlaubt. Velos dürfen Gehflächen nur benützen, wenn dies ausdrücklich signalisiert ist. Eine gesetzliche Ausnahme gilt für Kinder bis zwölf Jahre, wenn weder Radweg noch Radstreifen vorhanden sind. Erwachsene, die zur Umfahrung einer Kolonne kurz auf das Trottoir wechseln, schaffen dagegen neue Risiken für Fussgänger und verhalten sich nicht regelkonform.

Ein weiteres Problem sind abrupte Richtungswechsel ohne Blick zurück oder Handzeichen. Autofahrer sollen ausreichend Abstand halten und dürfen Velofahrende nicht bedrängen. Umgekehrt hilft eine klare Zeichengebung allen Beteiligten, früh zu verstehen, was als Nächstes geschieht. Sichtbarkeit ist nicht nur eine Frage von Licht und Kleidung, sondern auch von berechenbarem Verhalten.

Fahrschule Zürich: Auf Fehler anderer vorbereitet sein

Eine gute Fahrschule Zürich (https://autofahrschule-zuerich.ch) beschränkt sich nicht auf das Auswendiglernen von Regeln. Im Unterricht werden reale Verkehrssituationen analysiert und wiederholt trainiert. Lernende sollen erkennen, dass ein Fussgänger am Trottoirrand möglicherweise gleich losläuft, dass eine geöffnete Autotür eine Velofahrerin zum Ausweichen zwingen kann oder dass ein Velo rechts neben der Kolonne im toten Winkel verschwindet.

Zu einer sicheren Fahrweise gehören mehrere Ebenen:

1. Der Blick muss weit genug nach vorne reichen, damit Gefahren nicht erst im letzten Moment erkannt werden.

2. Spiegelkontrollen und Schulterblicke müssen zu festen Abläufen werden.

3. Die Geschwindigkeit ist nicht nur an die signalisierte Höchstgeschwindigkeit, sondern an Sicht, Raum und Verhalten anderer anzupassen.

4. Vor Fussgängerstreifen, unübersichtlichen Querungen und Haltestellen braucht es erhöhte Bremsbereitschaft.

5. Beim Überholen von Velos ist ein grosszügiger Seitenabstand zu wählen; wenn der Raum nicht genügt, wird gewartet.

6. Recht zu haben ersetzt nie die Pflicht, einen vermeidbaren Unfall zu verhindern.

Diese Kompetenzen entstehen nicht in einer einzigen Fahrstunde in Zürich (https://autofahrschule-zuerich.ch/fahrstunden-zuerich/). Sie müssen in unterschiedlichen Quartieren, zu verschiedenen Tageszeiten und bei wechselndem Verkehrsaufkommen geübt werden. Wer nur auf ruhigen Nebenstrassen fährt, ist auf eine komplexe Kreuzung im Zürcher Stadtzentrum kaum ausreichend vorbereitet.

Die Herausforderung besteht darin, Lernende aufmerksam zu machen, ohne sie zu verunsichern. Wer hinter jeder Person am Strassenrand sofort eine Gefahr vermutet, fährt womöglich hektisch und unklar. Wer dagegen nur auf formale Vortrittsrechte schaut, erkennt reale Risiken zu spät. Gute Ausbildung schafft ein ruhiges, strukturiertes Gefahrenbewusstsein.

VKU Zürich: Verkehrssinn statt blosses Regelwissen

Der  VKU Zürich (https://autofahrschule-zuerich.ch/vku-verkehrskunde-zuerich/) spielt bei dieser Vorbereitung eine zentrale Rolle. Im Verkehrskundeunterricht geht es nicht lediglich darum, zusätzliche Theoriefragen zu lösen. Ein guter Verkehrskunde Kurs Zürich vermittelt, wie Gefahren entstehen, welche Hinweise früh erkennbar sind und wie sich Verkehrsteilnehmende gegenseitig beeinflussen.

Gerade die Begegnung zwischen Auto, Velo und Fussgänger eignet sich, um Verkehrssinn zu trainieren. Ein Beispiel: Rechts steht eine Fahrzeugkolonne, daneben nähert sich ein Velo, vorne wartet eine Person am Fussgängerstreifen und das nächste Auto blinkt rechts. Jede einzelne Information ist überschaubar. Die Kombination macht die Situation anspruchsvoll. Wer nur ein Element betrachtet, übersieht möglicherweise den Konflikt zwischen den anderen Bewegungen.

Im VKU in Zürich lernen Fahrschülerinnen und Fahrschüler deshalb, Beobachtungen zu ordnen: Was ist sichtbar? Was könnte als Nächstes geschehen? Wo befindet sich der grösste Konfliktpunkt? Welche Geschwindigkeit lässt genügend Zeit und Raum für eine Reaktion? Dieses Denken ist später im praktischen Unterricht laufend gefragt.

Doch auch der beste Verkehrskunde Kurs kann nur Personen erreichen, die einen Führerausweis erwerben. Erwachsene Velofahrende benötigen keinen Kurs, und Fussgänger kommen oft seit der Schulzeit mit keiner systematischen Verkehrsinformation mehr in Kontakt. Genau deshalb braucht es ergänzende öffentliche Aufklärung.

Die Stadt trägt Mitverantwortung für verständliche Regeln

Die Stadt Zürich investiert in Verkehrsberuhigung, Veloinfrastruktur und sichere Schulwege. Sie bietet zudem Informationen zur Sicherheit zu Fuss, auf dem Velo und mit dem Motorfahrzeug an. Das ist sinnvoll. Im Alltag reicht es jedoch nicht, wenn korrekte Informationen irgendwo auf einer Website auffindbar sind. Die wichtigsten Missverständnisse müssen dort erklärt werden, wo Menschen tatsächlich unterwegs sind.

Eine wirksame Kampagne sollte regelmässig wiederholt werden und konkrete Situationen zeigen. Denkbar wären kurze Videos aus Zürcher Strassen, Plakate an neuralgischen Stellen, Hinweise auf digitalen Werbeflächen, Beiträge in mehreren Sprachen und leicht teilbare Grafiken für soziale Medien. Auch Veloverleiher, Schulen, Hochschulen, Arbeitgeber, Quartiervereine und Fahrschulen könnten als Partner einbezogen werden.

Inhaltlich wären fünf Botschaften besonders wichtig:

7. Tempo 30 ist keine Begegnungszone. Fussgänger dürfen häufig überall queren, haben aber nicht automatisch Vortritt.

8. Der Fussgängerstreifen ist kein Velostreifen. Velofahrende haben dort fahrend keinen Fussgängervortritt. Die klare Sicherheitsempfehlung lautet: absteigen und das Velo schieben. Bei einer parallelen Veloquerung hat grundsätzlich der Verkehr auf der überquerten Strasse Vortritt; eine Ausnahme muss ausdrücklich signalisiert und markiert sein.

9. Rechtsvorbeifahren an Kolonnen ist für Velos nur bei genügend freiem Raum erlaubt. Das allgemeine Abstandsgebot gilt auch hier. Eine Lücke, die sich nur mit wenigen Zentimetern Reserve passieren lässt, ist nicht automatisch ausreichend. Slalomfahren und konfliktträchtiges Vorbeifahren bei erkennbaren Abbiegevorgängen sind verboten.

10.Ein Vortritt darf nicht erzwungen werden. Blickkontakt und ein kurzer Sicherheitscheck schützen mehr als die Erwartung, dass alle rechtzeitig reagieren.

11.Rot gilt grundsätzlich für alle. Ausnahmen für Velos gelten nur dort, wo sie ausdrücklich signalisiert sind, und auch dann bleibt der Querverkehr vortrittsberechtigt.

Eine solche Kampagne wäre weder autofreundlich noch velofeindlich. Sie wäre sicherheitsfreundlich. Sie würde nicht die verletzlicheren Verkehrsteilnehmenden für Unfälle verantwortlich machen, sondern ihnen Wissen geben, mit dem sie sich selbst besser schützen können. Gleichzeitig würde sie Autofahrer daran erinnern, dass eine Regelverletzung anderer keine gefährliche Reaktion rechtfertigt.

Keine Debatte «Auto gegen Velo»

Verkehrspolitische Diskussionen werden schnell zum Lagerkampf. Auf der einen Seite stehen angeblich rücksichtslose Autofahrer, auf der anderen vermeintlich gesetzlose Velofahrende. Diese Zuspitzung hilft niemandem. Die meisten Menschen wechseln ihre Rolle sogar innerhalb eines Tages: Sie fahren morgens Velo, gehen mittags zu Fuss und sitzen am Abend im Auto oder Tram.

Regelverstösse sollten deshalb nach dem Verhalten und nicht nach der Verkehrsgruppe beurteilt werden. Ein Autofahrer, der beim Rechtsabbiegen den Schulterblick auslässt, gefährdet andere. Ein Velofahrer, der bei Rot fährt oder sich durch eine nicht ausreichend breite Lücke drängt, tut es ebenfalls. Ein Fussgänger, der ohne hinzusehen auf die Fahrbahn tritt, erhöht das Risiko für sich und andere. Die Verantwortung ist unterschiedlich verteilt, aber sie verschwindet bei keiner Gruppe vollständig.

Besondere Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmende bleibt zwingend. Ein Fehler mit einem Auto kann wesentlich schwerere Folgen haben als ein Fehler zu Fuss. Daraus folgt eine hohe Sorgfaltspflicht für Motorfahrzeuglenkende. Es folgt daraus aber nicht, dass Verkehrsregeln für Velos und Fussgänger nebensächlich wären. Im Gegenteil: Je verletzlicher ein Mensch ist, desto wertvoller sind verständliche Regeln und defensive Gewohnheiten.

Fahrprüfungen spiegeln die Realität auf Zürichs Strassen

Bei einer praktischen Autoprüfung wird nicht nur beurteilt, ob jemand Verkehrsregeln aufsagen kann. Entscheidend ist, ob die Person Situationen selbstständig, sicher und frühzeitig bewältigt. Wer einen Fussgänger erst im letzten Augenblick erkennt, beim Rechtsabbiegen einen Velofahrer übersieht oder in einer unklaren Situation ungebremst auf dem eigenen Vortritt beharrt, zeigt noch nicht die notwendige Verkehrskompetenz.

Die Fahrschule Zürich steht damit vor einer anspruchsvollen Aufgabe. Sie muss Lernende auf korrektes Verhalten vorbereiten und gleichzeitig jene Situationen trainieren, in denen andere nicht korrekt handeln. Die Fahrprüfung verlangt zu Recht ein hohes Sicherheitsniveau. Fair und nachhaltig wird dieses System aber erst, wenn auch die Stadtbevölkerung wiederholt über zentrale Regeln informiert wird.

«Wir können unseren Schülerinnen und Schülern beibringen, Fehler zu erkennen und ruhig zu reagieren», sagt Mikulic. «Aber Verkehrssicherheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Es wäre falsch, die gesamte Prävention bei jenen abzuladen, die gerade den Führerausweis machen.»

Forderung: Wissen sichtbar machen

Die Mikulic Fahrschule Zürich schlägt deshalb vor, dass die Stadt eine kontinuierliche Verkehrswissenskampagne entwickelt. Sie sollte reale Zürcher Situationen aufgreifen und nicht mit abstrakten Paragraphen beginnen. Eine kurze Szene mit anschliessender Erklärung bleibt eher im Gedächtnis als ein langer Gesetzestext.

Auch Kontrollen gehören zur Verkehrssicherheit, doch Bussen allein lösen Wissensprobleme nicht. Wer eine Regel nicht kennt, versteht nach einer Sanktion vielleicht den konkreten Fehler, aber noch nicht das gesamte Zusammenspiel. Aufklärung und konsequente Durchsetzung sollten deshalb zusammengehören.

Fahrschulen könnten praktische Erfahrungen beisteuern: An welchen Kreuzungen entstehen regelmässig Missverständnisse? Welche Situationen überfordern Lernende besonders? Welche falschen Annahmen hören Fahrlehrer immer wieder? Veloverbände und Fussverkehrsorganisationen könnten ergänzen, wo sich ihre Mitglieder durch Motorfahrzeuge gefährdet fühlen. Aus diesem Austausch könnte eine glaubwürdige Kampagne entstehen, die keine Gruppe belehrt, sondern alle Beteiligten ernst nimmt.

Verkehrssicherheit beginnt mit einem gemeinsamen Verständnis

Zürich braucht sichere Wege für Velos und Fussgänger, einen verlässlichen öffentlichen Verkehr und Strassen, auf denen notwendiger Autoverkehr verantwortungsvoll abgewickelt werden kann. Infrastruktur bleibt dafür zentral. Markierungen, Sichtbeziehungen, getrennte Verkehrsflächen und verständliche Signalisation können viele Konflikte entschärfen.

Infrastruktur allein genügt jedoch nicht. Selbst die beste Kreuzung wird unsicher, wenn Verkehrsteilnehmende ihre Regeln unterschiedlich interpretieren. Wer glaubt, bei Tempo 30 automatisch Vortritt zu haben, handelt aus einer anderen Erwartung als der herannahende Fahrer. Wer auf dem Velo den Fussgängerstreifen mit Vortritt gleichsetzt, trifft möglicherweise auf ein Auto, dessen Lenker diese Bewegung nicht erwartet. Wer im Stau jedes Rechtsvorbeifahren als verboten betrachtet, reagiert womöglich gereizt auf ein rechtmässiges Manöver.

Ein gemeinsames Verständnis reduziert solche Überraschungen. Genau darum geht es in einer professionellen Fahrausbildung, im  VKU Zürich (https://vku-kurse-zuerich.ch) und im praktischen Fahrunterricht. Dieses Wissen sollte aber nicht im Kursraum und im Fahrschulauto enden. Es gehört auf die Strasse und in die Öffentlichkeit.

Die Botschaft ist einfach: Verkehrsregeln gelten für alle. Rücksicht ebenfalls. Fahrschulen leisten ihren Teil, indem sie neue Autofahrer auf komplexe Situationen und auf Fehler anderer vorbereiten. Die Stadt Zürich sollte ihren Teil verstärken, indem sie Velofahrenden und Fussgängern zentrale Regeln regelmässig, sichtbar und verständlich erklärt. So entsteht keine Schuldzuweisung, sondern eine gemeinsame Sicherheitskultur – und genau diese braucht Zürichs dichter Verkehr.

Infobox: Die wichtigsten Regeln in Kürze

12.Tempo-30-Zone: Fussgänger dürfen in Quartierstrassen meist an geeigneten Stellen queren, haben aber nicht generell Vortritt. Fahrzeuge und Velos sind grundsätzlich vortrittsberechtigt.

13.Begegnungszone: Es gilt Tempo 20. Fussgänger haben Vortritt, dürfen Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern.

14.Fussgängerstreifen: Fussgänger haben grundsätzlich Vortritt, dürfen diesen aber nicht erzwingen, wenn ein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig anhalten kann.

15.Velo auf dem Fussgängerstreifen: Ein fahrendes Velo hat dort keinen Fussgängervortritt. Die klare Sicherheitsempfehlung lautet: absteigen, Blickkontakt herstellen und das Velo schieben. Das Trottoir und ein reiner Fussweg dürfen von erwachsenen Velofahrenden ohne entsprechende Freigabe nicht befahren werden.

16.Parallele Veloquerung: Sie darf fahrend benützt werden. Grundsätzlich hat der Verkehr auf der überquerten Haupt- oder Nebenstrasse Vortritt. Erhält der Radweg ausnahmsweise Vortritt, muss dies durch gelbe unterbrochene Linien sowie «Stop» oder «Kein Vortritt» für den anderen Verkehr geregelt sein.

17.Velo rechts an einer Kolonne: Nur bei genügend freiem Raum erlaubt. Das allgemeine Abstandsgebot gilt auch für Velos und auch beim Nebeneinanderfahren. Wer mit nur 20 oder 30 Zentimetern am Seitenspiegel vorbeizirkelt, kann sich nicht pauschal auf das Rechtsvorbeifahren berufen. Eine feste gesetzliche Zentimetergrenze gibt es allerdings nicht. Slalomfahren ist verboten; bei erkennbaren Rechtsabbiegern darf deren Weg nicht geschnitten werden.

18.Rotlicht: Gilt auch für Velos. Rechtsabbiegen bei Rot ist nur bei entsprechender Zusatzsignalisation erlaubt; Fussgänger und Querverkehr behalten Vortritt.

19.Trottoir: Velos dürfen dort nur fahren, wenn es signalisiert ist. Kinder bis zwölf Jahre dürfen bei fehlendem Radweg und Radstreifen das Trottoir benützen.

Über die Mikulic Fahrschule Zürich

Die Mikulic Fahrschule Zürich bildet Fahrschülerinnen und Fahrschüler im anspruchsvollen Zürcher Stadtverkehr aus. Neben praktischen Fahrstunden bietet sie den Verkehrskundeunterricht am Standort Zürich Enge an. Im Zentrum stehen eine persönliche Ausbildung, vorausschauendes Fahren und die sichere Bewältigung realer Verkehrssituationen.

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Mikulic Fahrschule Zürich ist seit 2002 eine der besten Adressen in Zürich für seriöse und sichere Fahrausbildung. Die erfahrenen und geduldigen Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen bringen den jungen Leuten mit viel Geduld und völlig stressfrei das Auto fahren in Zürich bei. Darüber hinaus ist Ivan Mikulic Gründer des VKU Kompetenzzentrums für Verkehrskunde in Zürich ( VKU Zürich Enge ). Damit bieten wir jungen Erwachsenen alles aus einer Hand. Eine persönliche und liebevolle Betreuung von A bis Z zu einem äusserst günstigen Preis.

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