Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Welcher Wagen darf wieviel ziehen - neueste ADAC-Liste auf Mit-Pferden-reisen.de

Pressemeldung von: www.mit-pferden-reisen.de - 19.02.2015 10:07 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Welcher Wagen darf wieviel ziehen - neueste ADAC-Liste auf Mit-Pferden-reisen.de
Welcher Wagen darf wieviel ziehen - neueste ADAC-Liste auf Mit-Pferden-reisen.de
Hamburg, 19. Februar 2015 - Bei der Frage nach dem passenden Zugfahrzeug für Pferdeanhänger fallen den meisten Reitern nur die "Klassiker" ein: Allradfahrzeuge und größere Limousinen oder Kombis. Allerdings sind die Zugleistungen sehr unterschiedlich und nicht immer logisch nachzuvollziehen. www.mit-Pferden-reisen.de (http://www.mit-Pferden-reisen.de) veröffentlicht die aktuelle ADAC-Liste mit allen Anhänge- und Dachlasten. Wer nur ein oder zweimal im Jahr mit einem Pferd zu einem Wochenendtripp fährt und sich dafür einen Pferdeanhänger mietet, braucht dafür nicht unbedingt einen Toyota Landcruiser oder Mercedes ML, sondern kann auch bei seinem sportlichen Fahrzeug bleiben - zum Beispiel bei einem BWw 3er Cabriolet, das in der 3-LIterversion immerhin 1,8 Tonnen schleppt: Für einen Anhänger mit einem Pferd Pferd also Kraft genug. Komplette ADAC-Liste mit allen Anhänge- und Dachlasten auf www.mit-Pferden-reisen.de (http://www.mit-Pferden-reisen.de) Besucher des Onmline-Portals www.mit-Pferden-reisen.de (http://www.mit-Pferden-reisen.de) finden hier eine Liste zu nahezu allen auf dem deutschen Markt verfügbaren Fahrzeugen mit ihren Zug- und Dachlasten, die der ADAC für die Veröffentlichung freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
www.mit-pferden-reisen.de
Doris Jessen
Brunskamp 5f
22149 Hamburg
040-672 17 48
jessen@mit-pferden-reisen.de
http://www.mit-pferden-reisen.de


Firmenbeschreibung:
Mit-Pferden-reisen ist seit Juli 2010 Deutschlands umfangreichstes Online-Portal für mobile Reiter und Pferde: Rund 80 unabhängige Testberichte über Pferdeanhänger und Zugfahrzeuge sowie Zubehör aller Art sind online abzurufen und werden regelmäßig erweitert. Im Kleinanzeigenmarkt finden Interessenten neue und gebrauchte Pferdeanhänger aller Hersteller und Preisklassen.

Weitere Schwerpunkte neben dem Thema Pferdeanhänger und Pferdetransport sind die Bereiche Aus- und Wanderreiten, sei es fürs Wochenende oder einen längeren Reiturlaub in Deutschland oder im Ausland.

93 Prozent der Portalbesucher haben mindestens ein eigenes Pferd, 60 Prozent fahren regelmäßig zu Turnieren oder in entferntere Ausreitregionen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
JESSEN-PR
Doris Jessen
Brunskamp 5f
22149 Hamburg
040 672 17 48
jessen@mit-pferden-reisen.de
http://www.jessen-pr.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.