Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Zweckdienliche Hinweise

Pressemeldung von: Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme - 11.04.2022 15:30 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Organisationsgrundsatz der Zweckmäßigkeit

Zweckdienliche Hinweise
Haken dran, wenn die Zweckmäßigkeit erfüllt ist (Bildquelle: pixabay)
"Der Zweck heiligt die Mittel", heißt es im Volksmund. Dies ist jedoch nicht nur moralisch fragwürdig. Immerhin spielt Zweckmäßigkeit im privaten Alltag häufig eine große Rolle. Im unternehmerischen Alltag gilt die Zweckmäßigkeit sogar als Ordnungsgrundsatz. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert erklärt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, was es damit auf sich hat, so dass dieses Wissen in einer Prüfung abgerufen werden kann.

Der Unternehmensalltag ist fast stetig dadurch gekennzeichnet, dass man eine Aufgabe hat, die bewältigt werden soll. Profan ausgedrückt könnte man auch sagen: "ein Problem". Etwas vornehmer formuliert handelt es sich um "eine sich stellende Aufgabe".
In Bezug auf die sich stellende Aufgabe benötigt man eine gewisse Regelung. Hier kommt nun der Organisationsgrundsatz der Zweckmäßigkeit ins Spiel. Etwas verständlicher formuliert bedeutet dies, dass man die Regelung treffen muss, die für die sich stellende Aufgabe die zweckmäßigste ist, um diese sich stellende Aufgabe, dieses Problem zu bewältigen.

Zweckmäßigkeit für den dominanten Teilaspekt der sich stellenden Aufgabe

Dies klingt zunächst einmal sehr banal. Es klingt auch einfach, ist es jedoch nicht. Die zentrale Frage lautet: "Wie bestimmen wir diese Zweckmäßigkeit?" Um diese Frage zu beantworten, muss die sich stellende Aufgabe ganz genau analysiert werden. Das bedeutet: Hier ist eine Analyse erforderlich. "Analyse" bedeutet nichts anderes als "Zerlegung":

-Welche Aspekte hat die sich stellende Aufgabe?

-Welcher dieser Aspekte ist der dominante?

Es kann nämlich sein, dass die eine Regelung für einen Teilaspekt der Aufgabe zweckmäßig ist, während die andere Regelung für einen anderen Aspekt der Aufgabe zweckmäßig ist. Also gilt es zu analysieren. Und dies bedeutet im konkreten Fall: Die jeweilige Aufgabe muss zerlegt werden in ihre Teilaspekte. Hat eine Aufgabe zum Beispiel drei Teilaspekte, gilt es herauszufinden, welcher dieser drei Teilaspekte wirklich der dominante ist. Dabei kann sich z.B. zeigen, dass der Teilaspekt 3, der Teilaspekt 3 ist der dominante Aspekt. Dann muss im Grunde die Regelung zweckmäßig in Bezug auf diesen dominanten Teilaspekt der Aufgabe gefunden werden.

Das komplette, kostenlose Video " Organisationsgrundsatz der Zweckmäßigkeit (https://www.youtube.com/watch?v=-h9od6qgZWI)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
3867 6138333
info@spasslerndenk.de
http://www.spasslerndenk-shop.ch


Firmenbeschreibung:
Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

Pressekontakt:
Pressekontakt
Inhaber
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
038676138344
info@spasslerndenk.de
http://www.spasslerndenk-shop.ch

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.