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BITMi warnt: Schwammiges Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bedroht auch IT-Mittelstand

Pressemeldung von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. - 14.10.2015 12:28 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aachen / Berlin, 14. Oktober 2015 - Über das Vorgehen der großen Koalition aus CDU-CSU und SPD bei der Verabschiedung der so genannten Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, kurz Vorratsdatenspeicherung, zeigt sich der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) überrascht. Heute soll der Gesetzesentwurf den Rechtsausschuss passieren, um Freitagmorgen in den abschließenden Lesungen im Plenum den Bundestag zu passieren. "Die Regierungskoalition peitscht das Gesetz im Eilverfahren durch den Bundestag. Dabei scheint mir der vorliegende Entwurf keineswegs gut ausgearbeitet.", erklärte BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. "Auch die Sachverständigenanhörung hat nicht mit letzter Sicherheit klären können, wer überhaupt von dem Gesetz betroffen ist. Bei der derzeitigen Tendenz, Regelungen sehr restriktiv auszulegen, könnten nicht nur große Telefongesellschaften, sondern auch Mittelständler und Privatpersonen unter die harten Auflagen der Vorratsdatenspeicherung fallen", so Grün weiter. Der Verband hatte bereits in der Vergangenheit die bürokratische und kostenintensive Vorratsdatenspeicherung kritisiert, welche beispielsweise eine Trennung der Daten in verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Speicherfristen vorsieht. Er befürchtet nun, dass die Existenz vor allem kleiner und mittelständischer IT-Unternehmen in Deutschland gefährdet wird sowie IT-Produkte für Nutzerinnen und Nutzer extrem teuer werden. "Wir hätten uns erhofft, dass die Regierungskoalition wenigstens auf ihren Justizminister Heiko Maas hört, der das Gesetz noch einmal prüfen wollte. Aber offensichtlich geht es CDU/CSU und SPD vor allem darum, das Gesetz jetzt schnell und ohne großes öffentliches Aufsehen durch das Parlament zu schieben." führte Grün aus. "Das drängt den Verdacht auf, dass auch die bürgerrechtlichen Bedenken nicht unbegründet sind. Wir sehen der Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht mit Spannung entgegen." Für die Abgeordneten des heute tagenden Rechtsausschusses hatte der BITMi nochmals eine zusammenfassende öffentliche Stellungnahme eingereicht, die zum Download verfügbar ist.

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