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Pressemeldung von: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - 06.09.2018 11:16 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.
Verlässliche Begleitung in der Schwangerschaft
Eine freiberufliche Hebamme (https://aok-erleben.de/hebamme-wertvolle-hilfe-bei-der-geburt/?cid=aokdehe_nse_2018_1138) ist durch ihre beratende Tätigkeit eine große Unterstützung während der Schwangerschaft. Wer die eigene Hebamme auch bei der Geburt dabeihaben möchte, kann Hebammenrufbereitschaft beantragen.
Im Rahmen der Hebammenrufbereitschaft ist die persönliche Hebamme sofort zur Stelle, wenn die Geburt losgeht. Die Bedingungen werden mit der Hebamme vereinbart und vertraglich festgehalten. Wichtig ist, dass die Rufbereitschaft eine 24-stündige Erreichbarkeit in den letzten drei Wochen vor sowie zwei Wochen nach dem errechneten Termin beinhaltet.
Weitere Punkte sollten individuell vor der Geburt geklärt werden. Zum Beispiel darf die freiberufliche Hebamme meist nur in bestimmten Kliniken oder Geburtshäusern entbinden. Auch eine Hausgeburt ist möglich. Die meisten Hebammen haben bereits Erfahrung mit der Rufbereitschaft und können Fragen der werdenden Eltern beantworten.
Die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft sind nicht Bestandteil des Krankenkassenkatalogs, werden aber von manchen Kassen übernommen. Für eine Kostenübernahme zum Beispiel bei der AOK Hessen (https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/hebammenrufbereitschaft-22/?cid=aokdehe_nse_2018_1139) müssen Vertrag und Rechnung sowie ein Zahlungsnachweis eingereicht werden. Bei Fragen steht die AOK Hessen gern zur Verfügung.
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