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Kein Trennungsunterhalt bei langjähriger Trennung

Pressemeldung von: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein - 26.02.2015 09:25 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Bamberg/Berlin (DAV). Leben Eheleute bereits mehr als zehn Jahre getrennt, kann der eine Partner von dem anderen keinen Trennungsunterhalt (http://www.familienanwaelte-dav.de) mehr verlangen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 13. Mai 2014 (AZ: 7 UF 361/13). Trennungsunterhalt nach zehn Jahren Trennung? Das Ehepaar hatte 1975 geheiratet und lebt seit über zehn Jahren getrennt. Der pflegebedürftige Mann lebt bei seiner Freundin in deren Haus. Er bezieht eine Rente sowie Pflegegeld. Von seiner Noch-Ehefrau verlangte er Trennungsunterhalt. Verwirkung des Trennungsunterhalts Ohne Erfolg. Aufgrund der langen Trennungszeit sei der Unterhaltsanspruch verwirkt. "Nach so langer Trennung besteht keine Verpflichtung mehr zu ehelicher Solidarität", so das Gericht. Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de) Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)

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