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Kinder und soziale Netzwerke in Corona-Zeiten

Pressemeldung von: ARAG SE - 23.12.2020 11:42 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

ARAG Experten geben Tipps, wie sich Kinder sicher im Netz bewegen

Durch einschränkende Corona-Maßnahmen, die auch in den Weihnachtsferien gelten, haben Plattformen wie WhatsApp, Instagram, Facebook, Snapchat und TikTok gerade bei Kindern Hochkonjunktur. Sie gehören zu den meistgenutzten Apps der jüngeren Generation. Neben der gebotenen Unterhaltung und Nachrichtenfunktion bergen sie aber auch Gefahren: Cybermobbing, Missbrauch persönlicher Daten oder etwa pornografische Inhalte - je jünger die Kids, desto kritischer kann die Wirkung sein. Die ARAG Experten bieten einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von sozialen Medien und raten Eltern, was sie beachten sollten.

Gesetzeslage
Wie und wann Eltern ihre Kinder an die sozialen Netzwerke heranführen, ist jedem selbst überlassen. Trotzdem gibt es einige nennenswerte Richtlinien, denen sich auch die Anbieter beugen müssen.

Die überwiegende Anzahl der Social Media Apps sind US-amerikanisch und somit gelten die Gesetzgebungen der COPPA (Children"s Online Privacy Protection Act, deutsch: Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet). Das bedeutet, dass Kinder mindestens 13 Jahre alt sein müssen, bevor ihre Daten gesammelt und ausgewertet werden dürfen.

Darüber hinaus gilt - auch für soziale Netzwerke - in Europa die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Nutzer müssen eine eindeutige Zustimmung zur Freigabe ihrer Daten abgeben.

Richtlinien der Apps
Danach gilt bei Whatsapp, Instagram, Facebook, Snapchat und TikTok für Nutzer dasselbe Mindestalter von 13 Jahren. Um sich bei YouTube einen Account zuzulegen, wird ein Google Konto benötigt. Dieses wird in Deutschland erst an 16-Jährige vergeben.

Datenschutz von Kindern
Die DSGVO legte zudem fest, dass die Verbreitung persönlicher Daten von Schutzbefohlenen mit einem Grenzalter von 16 Jahren gesetzeswidrig ist. Dies kollidiert allerdings teilweise mit den Nutzungsbestimmungen der Apps selbst, zudem ist eine Falschangabe des Alters schnell gemacht und lässt sich schwerlich nachprüfen. Die Datenschutzrichtlinien der einzelnen Plattformen können Nutzer in den jeweiligen Einstellungen genau nachlesen.

Das können Eltern tun
Trotz dieser Regelungen ist es jedoch leicht, sich über die Altersgrenzen hinwegzusetzen. Eine Registrierung ist nicht schwer und so kommt es, dass doch zahlreiche Kinder unter 13 Jahren Social Media Accounts besitzen. Die ARAG Experten raten Eltern daher, die Richtlinien und Mindestalter-Angaben der Plattformen zu prüfen. Da unangemessenes Bildmaterial vermutlich unvermeidbar ist und es auch keine gefilterten Versionen der Apps gibt, können sich Eltern nur mit Gesprächen und Aufklärung über soziale Netzwerke ein gewisses Maß an Kontrolle verschaffen.

Einstellung innerhalb der Apps
Immerhin gibt es bei Instagram, Facebook & Co die Funktion, das Konto "privat" einzustellen. So können fremde Personen das Kind nicht kontaktieren oder Bilder sehen.

Bei TikTok beispielsweise können Eltern unter Einstellungen "Digital Wellbeing/Privatsphäre" und "Einstellungen/Begleiteter Modus" aktivieren. Damit ist die Nutzung der App eingeschränkt: Zum einen kann der Nachwuchs nur eine bestimmte Zeit mit der App verbringen - zwischen 40 und 120 Minuten sind möglich. Darüber hinaus können Eltern festlegen, wer ihrem Kind private Nachrichten schicken darf. Der eingeschränkte Modus soll zudem nicht altersgerechte Videos herausfiltern. Dazu müssen sich die Eltern die App zunächst auf das eigene Handy herunterladen, um dann den QR-Code der App mit dem Smartphone des Kindes abscannen zu können.

Eltern-Kind-Internetvertrag
Mit einem Vertrag zwischen Eltern und Kind können Bedingungen festgelegt werden, z. B. welche Apps und Inhalte erlaubt und welche Seiten tabu sind oder wann und wie lange der Nachwuchs surfen darf. Bei älteren Kindern können schriftlich Medienzeiten vereinbart werden, die sie dann selbstständig verwalten. Auch Tabus können in so einem Vertrag festgehalten werden, beispielsweise die Nutzung von Tauschbörsen oder das Herunterladen von Bildern, Videos, Musik oder Filmen.

Kindersicherungssoftware
Wer noch mehr Sicherheit möchte, hat die Qual der Wahl. Es gibt Software u. a. für Zeitmanagement, Filterfunktionen und Zugang zum Browserverlauf. Bei den meisten dieser Programme weisen die ARAG Experten jedoch darauf hin, dass nur die Grundfunktionen gratis sind. Nach einem gewissen Zeitraum wird die Nutzung oft kostenpflichtig.

Mehr Sicherheit durch den Medienstaatsvertrag
Seit Anfang November ist er gültig und ersetzt den aus analoger Zeit stammenden Rundfunkstaatsvertrag zwischen den Bundesländern. Hierin wird die Medienaufsicht geregelt, für die die Bundesländer zuständig sind. Neu ist, dass auch Plattformen, die keine eigenen Inhalte anbieten - also beispielsweise WhatsApp, Facebook & Co. - künftig alle Inhalte auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen und kontrollieren müssen, ob sie den geltenden journalistischen Grundsätzen entsprechen. Und auch wer im Netz etwas publiziert, wie etwa Blogger, muss sich jetzt an journalistische Grundsätze und Sorgfaltspflichten halten. Darüber hinaus sind alle Plattformen auf ihrer Website verpflichtet, eine inhaltlich verantwortliche Person zu benennen mit dessen Namen, Vornamen und Anschrift. Damit dieser Verantwortliche strafrechtlich belangt werden kann, muss er seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Fazit
Die digitale Welt ist sowohl nützlich als auch gefährlich. Doch das soziale Leben der Kinder und Jugendlichen findet immer mehr auf der virtuellen Ebene statt. Nicht nur in Corona-Zeiten. Von Verboten sollten Eltern trotzdem absehen und stattdessen eine eigene Medienkompetenz aufbauen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

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