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Schuldenfrei nach 12 Monaten statt nach 6 Jahren

Pressemeldung von: Ambassador Europe Ltd - 28.01.2014 09:53 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Schuldenfrei nach 12 Monaten statt nach 6 Jahren
Auch wenn Länder immer wieder versuchen, Beschlüsse der EU auszuhebeln oder anders zu interpretieren, die Abwicklung einer Privatinsolvenz in einem anderen Land als dem eigenen ist legal. Punkt. Und das schon seit geraumer Zeit.
Wird man in Deutschland insolvent, ob als Verbraucher oder als Selbstständiger, wird man schnell abqualifiziert und viele Türen sind ab diesem Zeitpunkt verschlossen. Banken kündigen Konten und für Arbeitgeber bedeuten Lohnpfändungen Mehraufwand. Nach dem deutschen Verbraucherinsolvenzrecht muss man sich 6 Jahre "wohlverhalten" um von der Restschuld befreit zu werden. Das unterstellt, dass man nur deshalb in diese Lage gekommen ist weil man sich vorher nicht "wohlverhalten" hat. Das ist aber bei den meisten Menschen nicht der Fall. Es gibt genügend alltägliche Risiken die jeden treffen können - Tod, Scheidung, Unglück, Krankheit, Arbeitslosigkeit - die Ursache für eine Insolvenz sein können.
Eine jahrelange Bewährung ändert auch nichts an dieser Situation, eher wird sie noch verschlimmert. Was wirklich hilft, ist eine schnelle Chance auf einen finanziellen Neubeginn. Das sehen auch andere Länder so. Besonders das englische Insolvenzrecht ist von dem Gedanken geleitet, einen Schuldner möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu machen. Wer arbeitet zahlt Steuern und liegt den Sozialkassen nicht auf der Tasche. Deshalb ist das englische Insolvenzrecht schnell, unbürokratisch und garantiert eine weitreichende Befreiung von der Restschuld.
Für Deutsche sind die Auflagen der englischen Insolvenzordnung durchaus erfüllbar. Man kann das Verfahren auch persönlich in die Wege leiten. Das sollten allerdings nur die versuchen, die ausreichende Kenntnisse im englischen Recht und im Amts-Englisch besitzen. Allen anderen sei geraten, sich an Unternehmen zu wenden, die darauf spezialisiert sind mit entsprechenden Kanzleien vor Ort, wie zum Beispiel Ambassador Europe. Mit deutscher Begleitung wird man bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung in der Regel nach 12 Monaten geführt.

Firmenkontakt:
Ambassador Europe Ltd
Martin Wagner
Office London 152-160 City Road 152

00000 London EC1V 2NX
Großbritannien

E-Mail: infomail@ambassador-europe.info
Homepage: http://ambassador-europe.info/
Telefon: +44 20 3355 3662

Firmenbeschreibung:
Ambassador-Europe bietet:
Hilfe bei der Beantragung einer Bank-, Inkasso- oder Glücksspiellizenz in und von England aus.
Hilfe bei der Vermittlung und Gründung von LTDs und Treuhandgesellschaften in und von England aus.
Hilfe bei der Beantragung eines englischen EU Führerscheins in und von England aus.
Hilfe bei der Einrichtung eines 2. Wohnsitzes in der EU / UK.
Hilfe bei der Abwicklung von Insolvenzen (privat u. Unternehmen)

Pressekontakt:
Cosena Managment S.L.
Arno Ashoff
P. Maritimo Ciudad Melilla 3

29016 Malaga
Spanien

E-Mail: info@cosena.eu
Homepage: http://www.website-seo-check.com/
Telefon: +34 952 606564
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