Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Antrag im Bayerischen Landtag verabschiedet / Schnellschuss bei der Düngeverordnung vermeiden

Pressemeldung von: Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 18.07.2019 08:48 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



(Mynewsdesk) München, 17. Juli 2019 - Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt das Votum des Bayerischen Landtags für eine sorgfältige Evaluierung der vor zwei Jahren in Kraft getretenen Düngeverordnung. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte heute im Plenum einem entsprechenden Antrag (Drucksache 18/1814) zu, die Auswirkungen der Regeln bis Mitte 2021 zu überprüfen. Eine von der Bundesregierung ins Spiel gebrachte kurzfristige Verschärfung der Düngevorschriften sei den betroffenen Landwirten nicht zuzumuten.

Dazu GVB-Präsident Jürgen Gros: „Bayern braucht sauberes Grundwasser. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Düngemitteln ist dabei wesentlich. Welchen Beitrag die erst seit Juni 2017 gültige Verordnung dazu leistet, sollte der Gesetzgeber allerdings sorgfältig untersuchen. So viel Zeit muss sein, um einen Schnellschuss zu vermeiden und um eine potenzielle Gesetzesänderung auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen. Erst wenn die Effekte der Anstrengungen der Landwirte bekannt sind, lassen sich auf Basis von Fakten zielgerichtete Maßnahmen ableiten. Deshalb ist es richtig, wenn der Landtag die Staatsregierung dazu auffordert, auf Bundesebene gegen vorschnellen Aktionismus bei der Düngeverordnung einzutreten.“


Diese Pressemitteilung (http://www.mynewsdesk.com/de/genossenschaftsverband-bayern-ev/pressreleases/antrag-im-bayerischen-landtag-verabschiedet-strich-schnellschuss-bei-der-duengeverordnung-vermeiden-2898664) wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Genossenschaftsverband Bayern e.V. (http://www.mynewsdesk.com/de/genossenschaftsverband-bayern-ev)

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Florian Ernst
Türkenstr. 22-24
80333 München
089 2868 3401
presse@gv-bayern.de
http://www.themenportal.de/vermischtes/antrag-im-bayerischen-landtag-verabschiedet-schnellschuss-bei-der-duengeverordnung-vermeiden-68933


Firmenbeschreibung:
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt seit mehr als 125 Jahren die Interessen bayerischer Genossenschaften. Zu seinen 1.242 Mitgliedern zählen 236 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie mehr als 1.000 Unternehmen aus Branchen wie Landwirtschaft, Energie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Sie bilden mit rund 50.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Anteilseignern eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2018)

Pressekontakt:
Pressekontakt
Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Florian Ernst
Türkenstr. 22-24
80333 München
089 2868 3401
presse@gv-bayern.de
http://shortpr.com/8gp1xi

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.