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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 13.05.2020 10:23 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Widerspruchsrecht bei Preiserhöhung +++
Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets - auch bei Erhöhungen unter fünf Prozent - ein Widerspruchsrecht. In dem entsprechenden Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt laut ARAG Experten klar, dass die Androhung einer Sperre für den Fall eines Zahlungsverzugs mit mindestens 75 Euro auch in Textform erfolgen kann (Az.: 1 U 46/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/Handy_AGBs_teilweise_unwirksam).

+++ Anfechtung der Vaterschaft +++
Eine Mutter kann auf das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft weder verzichten, noch könne sie es verwirken, entschieden laut ARAG Experten die Richter des Bundesgerichtshofs. Das gelte auch dann, wenn die von einem anderen Mann schwangere Frau durch die Heirat eines Dritten bewusst eine rechtliche Vaterschaft geschaffen hat (Az.: XII ZB 321/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZB%20321/19&nr=105636).

+++ Vorsicht Bär! +++
Wird ein alkoholisierter Fußgänger (hier im Bärenkostüm) an Karneval nachts auf der Fahrbahn von einem Pkw erfasst, ist trotz des grob fahrlässigen Verhaltens des Fußgängers eine Mithaftung des Pkw-Fahrers aus Betriebsgefahr in Höhe von 25 Prozent möglich, wenn dieser sich nicht wie ein Idealfahrer verhalten hat. ARAG Experten verweisen auf einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, indem es mitteilt, dass an Karneval mit alkoholisierten Fußgängern zu rechnen sei (Az.: 11 U 274/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln (https://www.olg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/004_zt_letzte-pm_archiv_zwangs/002_archiv/001_zt_archiv_2020/023_PM_08-05-2020---Unfall-im-Baerenkostuem.pdf).

Firmenkontakt:
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Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de


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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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