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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 03.06.2020 13:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Keine Übernahme von Mietkosten +++
Hartz-IV-Antragsteller haben keinen Anspruch auf Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter, wenn es sich bei dem Mietverhältnis den Umständen nach um einen Scheinvertrag unter Verwandten handelt. Dies gelte laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen insbesondere dann, wenn die tatsächlichen Kosten nicht offengelegt werden, sondern lediglich auf die Miete im Mietvertrag verwiesen werde (Az.: L 11 AS 228/20 B ER).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Entscheidung des LSG (https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/jobcenter-muss-keine-miete-fur-scheinvertrage-zahlen-188804.html).


+++ Raserei trotz blutenden Fingers verboten +++
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass keine rechtfertigende Notstandssituation vorliege, wenn ein Ehemann seine Frau mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Klinik transportiert, weil er nicht auf den Rettungswagen warten wollte. In dem konkreten Fall fuhr der Betroffene auf dem Weg ins Krankenhaus zu schnell. Seine Frau hatte sich in den Finger geschnitten und die Wunde blutete stark. (Az.: 971 Owi 955 Js-Owi 65423/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Frankfurt am Main (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/geschwindigkeits%C3%BCberschreitung-mit-pkw-nicht-durch-blutende-fingerverletzung).


+++ Verlängerung von Maklerverträgen +++
Maklerverträge können sich automatisch verlängern - wenn die entsprechende Klausel Vertragsbestandteil wird. Dies hat laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Laufzeit von sechs Monaten, eine automatische Verlängerung um drei Monate und eine Kündigungsfrist von vier Wochen befanden die Richter grundätzlich unbedenklich.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=106317&linked=pm).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
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