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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 09.12.2020 12:58 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Keine Ausgleichszahlung bei Flugumleitung +++
Die bloße Umleitung eines Fluges zu einem Ausweichflughafen, der in der Nähe des ursprünglichen Zielflughafens liegt, begründet keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichsleistung. ARAG Experten verweisen auf einen entsprechenden Fall, in dem der Europäische Gerichtshof klarstellt, dass die Airline jedoch von sich aus anbieten muss, die Kosten für die Beförderung zum ursprünglich vorgesehenen Zielflughafen oder einem sonstigen mit dem Fluggast vereinbarten Zielort zu übernehmen (Az.: C-826/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des EuGH (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=234964&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1).


+++ Fehlendes Gutachten über Fahreignung nicht ausschlaggebend +++
Ist die Frist für die Tilgung der strafgerichtlichen Ahndung einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad im Fahreignungsregister abgelaufen, darf laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Annahme fehlender Radfahreignung nicht darauf gestützt werden, dass der Betroffene ein vor Ablauf der Tilgungsfrist gefordertes Fahreignungsgutachten nicht beigebracht hat (Az.: 3 C 5.20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG (https://www.bverwg.de/de/pm/2020/73).


+++ "Herr" oder "Frau" nicht ausreichend +++
Die obligatorische Angabe von "Herr" oder "Frau" verletzt Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankfurt am Main im Zusammenhang mit der Buchung von Bahntickets entschieden. Es müsse dem Kunden möglich sein, eine geschlechtsneutrale Anrede zu wählen (Az.: 2-13 O 131/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/obligatorische-angabe-von-%E2%80%9Eherr%E2%80%9C-oder-%E2%80%9Efrau%E2%80%9C-verletzt-person-mit-nicht-bin%C3%A4rer).

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
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Firmenbeschreibung:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Pressekontakt:
Pressekontakt
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Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 - 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
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