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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 16.02.2022 10:14 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Kein Kindergeld bei Abbruch einer Ausbildung +++
Eine Gewährung von Kindergeld wegen der Berufsausbildung des volljährigen Kindes ist nicht mehr möglich, wenn das Ausbildungsverhältnis wegen einer Erkrankung des Kindes nicht nur unterbrochen, sondern beendet wurde. Dies stellte laut ARAG Experten der Bundesfinanzhof in einer kürzlichen Entscheidung klar (Az.: III R 41/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BFH (https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder-die-krankheitsbedingt-ihre-ausbildung-abbrechen/).


+++ Kein Hinweis auf Mord im Haus +++
Eine Hausverkäuferin muss nicht darauf hinweisen, wenn in der Immobilie ein Verbrechen geschehen ist. Das hat laut ARAG Experten das Landgericht Coburg entschieden. Es wies die Klage einer Käuferin ab, die 2018 ein Haus erworben hatte, in dem 20 Jahre zuvor eine Frau und ihr kleines Kind ermordet worden waren (Az.: 11 O 92/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Coburg (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/coburg/aktuelle_pressemitteilungen.php).


+++ Kein Anspruch auf Luftfilter +++
Schüler haben keinen Anspruch auf Ausstattung der Klassenräume mit Luftfiltern, um die coronabedingten Lüftungsintervalle zu verringern. Über das zumutbare Tragen von warmer Kleidung hinaus müsse die Mindestraumtemperatur von 20 Grad Celsius nicht auch durch Luftreinigungsgeräte sichergestellt werden, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Münster als Beschwerdeinstanz mit zwei Eilbeschlüssen (Az.: 12 B 1683/21 und 12 B 1713/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster (https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_220215/index.php).

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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