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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 15.03.2023 09:36 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Kaffee holen ist versichert +++
Verletzt sich ein Mitarbeiter auf dem Weg zu einem im Betriebsgebäude aufgestellten Getränkeautomaten, ist dies als Arbeitsunfall zu werten. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, entschied laut ARAG Experten das Landessozialgericht Hessen. Anders als die dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Nahrungsaufnahme selbst sei das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, grundsätzlich versichert (Az.: L 3U 202/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LSG Hessen (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230004058).


+++ Behandlungskosten können höher als Wert des Tieres sein +++
Wird ein Tier verletzt, so kann es sein, dass der Schädiger Behandlungskosten zu ersetzen hat, die den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, das die Halterin eines Hundes zum Ersatz der Behandlungskosten für ein Pferd verurteilte. Das Pferd wurde von dem Hund über eine weite Strecke gejagt, stürzte dabei mehrfach und zog sich schwere Verletzungen zu. Ein Halter trage Verantwortung für ein Tier als Mitgeschöpf, so die Begründung der Richter (Az.: 20 U 36/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Celle (https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/ein-halter-tragt-verantwortung-fur-ein-tier-als-mitgeschopf-220019.html).


+++ Gewinne von Bitcoin und Co. sind steuerpflichtig +++
Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Dies hat laut ARAG Experten der Bundesfinanzhof entschieden (Az: IX R 3/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BFH (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310057/).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

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