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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 08.11.2023 09:48 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Nächtliches Urinieren ins Meer +++
Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Es liege keine "Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung" vor, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht Lübeck. Man habe den Mann allenfalls schemenhaft erkennen können und es habe sich niemand belästigt gefühlt (Az.: 83a OWi 739 Js 4140/23 jug).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Lübeck (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE235010120/part/L).


+++ Mängelhaftung auch bei "Bastelfahrzeug" +++
Verkauft ein Auto-Händler einen Gebrauchtwagen als "Bastelfahrzeug", schließt das seine Mängelhaftung nicht aus, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, der Käufer aber annehmen durfte, er erwerbe einen fahrbereiten Wagen. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az.: 2 U 41/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=39155).


+++ Ehepaar muss Entschädigung an Reiseveranstalter zahlen +++
Wer trotz offizieller Reisewarnungen wegen der Corona-Pandemie am Urlaubsziel einen Pauschalurlaub bucht, muss dem Veranstalter eine Entschädigung zahlen, wenn er dann doch zuhause bleibt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall eines Ehepaars, welches einen Flug nebst Hotelaufenthalt in der Dominikanischen Republik gebucht hatte (Az.: X ZR 103/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=135131&pos=0&anz=1).

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ARAG Platz 1
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

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