Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Hochsaison für Camper - Sicherheit im Umgang mit Flaschengas und Gaskartuschen

Pressemeldung von: PROGAS GmbH & Co. KG - 29.06.2018 13:30 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Hochsaison für Camper - Sicherheit im Umgang mit Flaschengas und Gaskartuschen
PROGAS-Flaschengas gibt es ohne jeden Aufpreis klimaneutral bei bundesweit mehr als 2.500 Händlern. (Bildquelle: PROGAS)
Mit den Sommerferien beginnt die Hochsaison für Camper. In einer aktuellen Pressemitteilung informiert der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) unter www.dvfg.de/aktuelles/pressebereich/pressemeldung/2018/5/29/gaskartuschen-beim-zelten-das-kleine-einmaleins/ über den richtigen Umgang mit Flüssiggas aus Kartuschen, die beim Camping häufig zum Einsatz kommen.

Das Thema "Sicherheit" ist ebenso beim Einsatz von Gasflaschen von hoher Bedeutung. Camper nutzen es ebenfalls zum Kochen, Heizen oder Kühlen in ihren Wohnwagen und Wohnmobilen: für einen Gasgrill, Outdoorküchen, Stromgeneratoren oder Heizgeräte.

Das Unternehmen PROGAS, einer der führenden Flüssiggasversorger in Deutschland, zeigt "sieben goldene Regeln" für den sicheren Umgang mit Flaschengas in einem Video auf dem eigenen Online-Kanal auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=TD0wkLkAlz4

PROGAS-Flaschengas gibt es ohne jeden Aufpreis klimaneutral in allen gängigen Größenordnungen bei bundesweit mehr als 2.500 Händlern. Interessierte finden unter www.progas.de/flaschengas.html die nächste PROGAS-Verkaufsstelle in ihrer Umgebung. Neu im Sortiment ist die PROGAS-Grillgasflasche "Meat Lover". In optisch attraktivem Design und aus besonders leichtem Stahl gefertigt, ermöglicht sie mit ergiebigen acht Kilogramm Gasinhalt ein mehrfaches Grillvergnügen.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
PROGAS GmbH & Co. KG
Christian Osthof
Westfalendamm 84 - 86
44141 Dortmund
02 31/54 98-1 70
info@progas.de
http://www.progas.de


Firmenbeschreibung:
Das Unternehmen PROGAS gehört zu den führenden Flüssiggasversorgern in Deutschland. Der Stammsitz befindet sich in Dortmund. In einem flächendeckenden Vertriebsnetz mit drei Regionalzentren in Hamburg, Kassel und München sowie 17 Flüssiggas-Lägern beliefert der Anbieter private und gewerbliche Kunden sowie öffentliche Einrichtungen zuverlässig mit Flüssiggas nach DIN 51622. Besonderen Wert legt das mittelständische Unternehmen dabei auf die persönliche Nähe zu seinen Kunden. Rund 70 Mitarbeiter im Außendienst stehen ihnen als persönliche Ansprechpartner zur Seite.
www.progas.de

Pressekontakt:
Pressekontakt
Zilla Medienagentur GmbH
Matthias Sassenberg
Kronprinzenstraße 72
44135 Dortmund
02 31/22 24 46 0
info@zilla.de
http://www.zilla.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.