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Abflammgeräte: Unkraut vernichtet - Hecke in Brand

Pressemeldung von: Infocenter der R+V Versicherung - 24.07.2019 11:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V-Infocenter: Trockene Pflanzen können Feuer fangen

Abflammgeräte: Unkraut vernichtet - Hecke in Brand
Wiesbaden, 24. Juli 2019. Schnell, effektiv und rückenschonend: Immer mehr Gartenbesitzer nutzen Abflammgeräte, um das Unkraut auf Terrassen oder Wegen zu vernichten. Von den Unkrautbrennern geht jedoch eine hohe Brandgefahr aus, warnt das R+V-Infocenter. Insbesondere Hecken fangen schnell Feuer, wenn die Geräte zu nah an trockene Gräser und Äste kommen.

Außen grün - innen staubtrocken
Viele Unkrautbrenner arbeiten mit einer offenen Gasflamme, die um 1.000 Grad Celsius heiß wird. Deshalb dürfen sie auch nur auf festen Untergründen zum Einsatz kommen - etwa auf Pflaster oder Asphalt. Das Gefährliche: Viele Nutzer unterschätzen die Strahlungswärme und den Funkenflug. "Trockene Pflanzen, Gartenabfälle und Schuppen aus Holz können selbst in einigen Metern Entfernung noch blitzschnell Feuer fangen", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Sträuchern und Hecken geboten. "Oft sind sie außen grün, innen jedoch staubtrocken. Brennt dann ein kleines Ästchen, breitet sich das Feuer rasend schnell aus." Manche Heckenpflanzen enthalten zudem ätherische Öle, die die Brandgefahr noch verstärken.

Erhöhte Brandgefahr bei Wind
Starker Wind kann dies zusätzlich begünstigen. "Wer bei windigem Wetter mit dem Unkrautbrenner arbeitet, handelt unter Umständen grob fahrlässig", erklärt R+V-Experte Brüning. Denn die Gefahr durch den Funkenflug steigt, und der Wind facht das Feuer zusätzlich an. Brennt die Hecke lichterloh, kann oftmals nur noch die Feuerwehr verhindern, dass die Flammen auf Schuppen, Carports oder Wohnhäuser überspringen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen oder ungenutzten Grundflächen abzubrennen, ist verboten.
- Vor Arbeitsbeginn sollten Nutzer die Unkrautflächen von allem Brennbarem befreien, etwa von trockenem Laub und Ästen.
- Ein Eimer mit Löschwasser oder ein bereitliegender Gartenschlauch kann im Notfall hilfreich sein.
- Elektrische Unkraut- oder Infrarotbrenner sind etwas sicherer als gasbetriebene Geräte, da sie nicht mit einer offenen Flamme arbeiten.
- Um Verbrennungen zu vermeiden, sollten die Hobbygärtner geschlossene, feste Schuhe und eine lange Hose tragen.

Firmenkontakt:
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65189 Wiesbaden
06 11 / 533 - 46 56
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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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