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Versicherungsschutz für Mini-Kraftwerke auf dem Balkon

Pressemeldung von: Infocenter der R+V Versicherung - 06.04.2023 11:18 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V-Infocenter: Balkon-Solaranlagen nicht immer versichert

Versicherungsschutz für Mini-Kraftwerke auf dem Balkon
(Bildquelle: Pixabay)
Wiesbaden, 6. April 2023. Angesichts der hohen Stromkosten werden kleine Solaranlagen auf Balkonen und Terrassen immer beliebter. Doch wer zahlt, wenn Hagel oder Sturm die Module beschädigen, Teile mutwillig zerstört werden oder Diebe die Anlage entwenden? Das Infocenter der R+V Versicherung hat Informationen zum Versicherungsschutz für die Mini-Kraftwerke zusammengestellt.

"Eine eigene Versicherung ist für fachgerecht installierte Balkon-Anlagen in vielen Fällen nicht notwendig, da diese über bereits bestehende Policen abgesichert sind", sagt Cornelia Flörcks von der R+V Versicherung. Versorgt die Mini-Photovoltaikanlage nur die jeweilige Wohnung, gehört sie zum Hausrat und damit in die entsprechende Versicherung. Speist der Strom das gesamte Haus, kommt die Wohngebäudeversicherung zum Tragen. Voraussetzung ist aber, dass die Anlage fest am Gebäude installiert ist. "Wenn die Solaranlage beispielsweise im Garten steht und über einen Stecker mit dem Haus verbunden wird, besteht kein Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung", erklärt R+V-Expertin Flörcks.

Technische Defekte sind nicht versichert
In der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung sind die jeweils vereinbarten Gefahren abgedeckt, beispielsweise Sturm- und Hagelschäden. Bei beiden Versicherungsverträgen lassen sich weitere Naturgefahren und Überspannungsschäden durch Blitz einschließen. "Die Absicherung bei Diebstahl, Vandalismus und Graffiti kann in die Wohngebäudeversicherung mit aufgenommen werden", sagt Flörcks. Technische Defekte und Ertragsausfälle sind jedoch bei beiden Versicherungen nicht abgedeckt.

Den Haftpflichtschutz prüfen
Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn anderen durch die Balkon-Solaranlage ein Schaden entsteht - etwa, wenn sich Teile von der Anlage lösen und jemanden verletzen. Je nach Wohnsituation und Eigentumsverhältnis gibt es hierbei zwei Möglichkeiten: Mieterinnen und Mieter können dies über ihre Privathaftpflichtversicherung absichern, Eigentümerinnen und Eigentümer über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Wer sich eine Balkon-Solaranlage anschafft, sollte rechtzeitig prüfen, ob solche Schäden grundsätzlich mitversichert sind oder ob der bestehende Vertrag ausgeweitet werden muss.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
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Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 - 46 56
http://www.infocenter.ruv.de


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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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