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Das müssen Eigentümer beim Bestellerprinzip beachten

Pressemeldung von: Ridder Immobilien GmbH - 25.09.2015 09:46 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes, das zum 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist, wurde das so genannte Bestellerprinzip umgesetzt. Frank Ridder, Geschäftsführer der Ridder Immobilien GmbH in Ratingen informiert ausführlich über die Auswirkungen auf Immobiliengeschäfte.

Zum 1. Juni 2015 ist in der gesamten Bundesrepublik das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten, in dessen Rahmen das Bestellerprinzip umgesetzt wurde. Die Maklerprovision muss demnach von demjenigen bezahlt werden, der den Makler bestellt. In der Regel handelt es sich dabei um den Vermieter, ausgenommen den Fall, dass der Makler vom Mieter ausdrücklich mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragt wird.

"Viele Vermieter fragen sich, ob die Beauftragung eines Maklers für sie lohnenswert ist, denn sie müssen die Provision selbst bezahlen", so Frank Ridder. "Auf der anderen Seite bringt eine Privatvermietung einen großen Aufwand mit sich, vor allem, wenn es wie in vielen Großstädten oft eine Vielzahl von Interessenten gibt", erklärt der Immobilienexperte.
So müssen sich Privatvermieter mit einer Vielzahl von Fragen beschäftigen - zum Beispiel damit, welcher Mietpreis erlaubt ist, ob der gesetzlich geforderte Energieausweis vorliegt, wie die Wohnung am besten beworben wird, ob Interessenten seriös und solvent sind, oder wie hoch die Kaution sein darf. Ein Makler könne diese Fragen professionell beantworten, so Frank Ridder.

Generell sorge das Bestellerprinzip noch häufig für Missverständnisse, stellt der Geschäftsführer der Ridder Immobilien GmbH fest: "Unsere Kunden gehen beispielsweise oft davon aus, dass das Bestellerprinzip auch für den Verkauf von Immobilien gilt. Dies ist jedoch falsch. Beim Immobilienverkauf ist es nach aktuellem Stand weiterhin möglich, dass Makler sowohl mit Verkäufern als auch mit Käufern einen Makler-/Provisionsvertrag abschließen", erklärt der Immobilienexperte. Hier bestehe noch ein hoher Beratungsbedarf, so Frank Ridder.

Der versierte Immobilienprofi und sein Team beraten ihre Kunden kompetent in allen Immobilienangelegenheiten und stehen zum Beispiel Verkäufern mit einem vielseitigen Leistungsspektrum zur Seite - angefangen von einer fundierten Wertermittlung über die aufmerksamkeitsstarke Vermarktung bis zur Abwicklung aller Vertragsangelegenheiten.

Detaillierte Informationen zu den Themen Hausverkauf Ratingen, Wohnung Ratingen und Wohnungen Ratingen können unter http://www.ridder-immobilien.de gefunden werden.

Firmenkontakt:
Ridder Immobilien GmbH
Frank Ridder
Mülheimer Str. 19

40878 Ratingen
Deutschland

E-Mail: info@ridder-immobilien.de
Homepage: http://www.ridder-immobilien.de
Telefon: 02102/849746

Firmenbeschreibung:
Wahrheit, Klarheit, Transparenz - nach dieser Devise engagiert sich die Ridder Immobilien GmbH seit 1995 für erfolgreiche Immobiliengeschäfte in Ratingen und Umgebung. Die hervorragend qualifizierten Mitarbeiter beschäftigten sich intensiv mit dem regionalen Immobilienmarkt und bilden sich kontinuierlich weiter, um ihren Kunden immer aktuellste Zahlen, Kenntnisse und Marktdaten bieten zu können. Dank des bundesweiten Netzwerks aus erfahrenen Experten und ihrer ausgeprägten Problemlösekompetenz finden die Mitarbeiter auch in komplizierten Immobilienfällen stets die richtige Lösung.

Pressekontakt:
wavepoint GmbH & Co. KG
Claudia Hoffmann
Moosweg 2

51377 Leverkusen
Deutschland

E-Mail: info@wavepoint.de
Homepage: http://www.wavepoint.de
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