Die Unterschiede zwischen Betriebsrat und Personalrat
Pressemeldung von: Rechtsanwälte Scharf und Wolter - 26.01.2014 22:29 Uhr
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Der Betriebsrat
Ein Betriebsrat wird von dem Arbeitnehmer dazu und als solches gewählt und unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz. Es wäre ja auch fatal, wenn es nicht so wäre, schließlich ist er derjenige, der immer mit den zumeist für den Arbeitgeber schlechten Nachrichten zu ihm kommt. Auch insbesondere wenn es sich darum handelt, dass Tarifverträge eingehalten werden und der Arbeitnehmer nicht unter Tarif bezahlt wird. Dies ist sicherlich immer ein sehr schwieriges Thema. Auch dann, wenn es um die Durchsetzung geht, die Löhne oder die Gehälter anzupassen und eventuell entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Der Personalrat
Betriebsräte gibt es in privaten Betrieben, in öffentlich rechtlichen Dienststellen und Verwaltungen heißen sie Personalrat. Betriebsräte wurden erstmalig in der Weimarer Republik erwähnt und haben somit eine alte Tradition und Geschichte, worauf wir später noch eingehen werden. Auch muss ein Betriebsrat eine Menge Regeln beachten und arbeitet auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes. Zudem muss er ordentlich gewählt werden, auch darauf kommen wir später noch zurück.
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