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KOE50 realisiert zweiten Standort in Hannover Langenhagen

Pressemeldung von: Anwaltskanzlei Koe50 - 17.03.2014 16:34 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

KOE50 realisiert zweiten Standort in Hannover Langenhagen
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dabei wird zwischen dem Individualarbeitsrecht (Regelungen über das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und dem Kollektivarbeitsrecht (Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie einzelnen Vertretungsorganen) unterschieden. Bedeutsame Bereiche des Arbeitsrechts sind der Kündigungsschutz, Sonderzahlungen, Arbeitsbedingungen, Abmahnungen, Zeugnisse, Kettenbefristungen bzw. Mehrfachbefristungen oder Betriebsvereinbarungen. Ein allumfassendes Arbeitsgesetzbuch gibt es nicht, als Rechtsgrundlage gelten in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), arbeitsrechtliche Spezialgesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen wie das Betriebsverfassungs-, Jugendarbeitsschutz-, Kündigungsschutz-, sowie Arbeitsgesetzschutzrecht.

Kündigung
Die Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Durch einen Aufhebungsvertrag, eine Erklärung einer Kündigung oder eine Befristung kann das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis bei einer fristlosen und außerordentlichen Kündigung zum sofortigen Zeitpunkt beendet. Bei einer fristgemäßen und ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist aufgehoben. Der Begriff "Kündigung" selbst muss nicht zwingend im Kündigungsschreiben enthalten sein, sofern daraus zweifelsfrei die Erklärung zu einer gewollten Beendigung des Arbeitsverhältnisses hervorgeht. Die Kündigung ist gemäß §623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur schriftlich rechtskräftig. Eine nur mündlich ausgesprochene oder per E-Mail erhaltene Kündigung ist daher unzulässig. Gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtsgültig, wenn sie sozial gerechtfertig ist. Eine Kündigung kann nur aufgrund von personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen erfolgen, sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Vorstellung der Kanzlei Pistorius . Ott - Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Seit 10 Jahren ist die Kanzlei Pistorius . Ott die Kanzlei Ihres Vertrauens. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind Peter Pistorius und Andreas Löcherer sowie die Fachanwältin für Versicherungsrecht Janna S. Ott die kompetenten und professionellen Ansprechpartner für umfassende Rechtsfragen rund um das Versicherungsrecht und Arbeitsrecht in Hannover und Langenhagen. Darüber hinaus vertreten die drei Rechtsanwälte aus Leidenschaft ihre Mandanten auch in weiteren Fachgebieten, wie Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht sowie Steuerrecht. Die Kanzlei Pistorius . Ott arbeitet mandantenorientiert und mit hoher Sachkompetenz und zeichnet sich mit einer hohen Zufriedenheit ihrer Mandanten sowie durch ihre schnelle, strukturierte und zuverlässige Bearbeitung aus.

Interview mit Peter Pistorius
WUP: Aus welchen Gründen haben Sie sich dazu entschlossen, einen zweiten Standort zu realisieren?
Herr Pistorius: Langenhagen ist in Bezug auf die Anwaltsdichte sicherlich nicht so ausgeprägt wie Hannover. Gerade wenn man darauf blickt, dass Langenhagen eine gewisse Unternehmerstruktur aufgrund der niedrigeren Gewerbesteuer besitzt. In Hinblick auf Hannover stellt dies einen Wettbewerbsvorteil dar. Da Unternehmen nur durch Menschen und Mitarbeiter funktionieren, habe ich die Exspektanz, gute arbeitsrechtliche Mandate zu generieren.

WUP: Welche Vorteile bietet der Standort Langenhagen und seit wann besteht die Kanzlei in Langenhagen?
Herr Pistorius: In Langenhagen sind verhältnismäßig wenig Anwälte aufgrund der dort bestehenden Unternehmerstruktur angesiedelt. Die Kanzlei in Langenhagen besteht bereits seit drei Jahren und hat sich dort mit Erfolg etabliert.

WUP: Wer ist für den Standort Langenhagen zuständig?
Herr Pistorius: Der Kollege Löcherer leitet maßgeblich den Standort in Langenhagen.

WUP: Wie wirkt sich der neue Standort auf die Neukundengewinnung aus?
Herr Pistorius: Der Standort Langenhagen wirkt sich sehr positiv auf die Neukundengewinnung aus. Die Anzahl der Neukunden hat sich deutlich gesteigert.

WUP: Bietet Ihre Kanzlei Leistungen an, die vielleicht nicht in jeder Kanzlei üblich sind?
Herr Pistorius: Wir gucken stets, was gute Kanzleien auszeichnen, und versuchen dies auf unsere Arbeit zu adaptieren. Wir gehen nicht unbedingt ganz neue Wege. Wir versuchen, kundenfreundlich und dienstleistungsorientiert zu sein, mit neuen Medien zu arbeiten, die Mitarbeiter intensiv zu schulen und im Nachgang zu den Mandaten die Zufriedenheit unserer Mandanten abzufragen.

WUP: Hat sich das Arbeitspensum und das Tätigkeitsfeld als Anwalt im Laufe der Zeit verändert?
Herr Pistorius: Das Arbeitsfeld des Anwalts hat sich ein wenig verlagert, das dem höheren Wettbewerb zwischen den Kanzleien geschuldet ist. Früher haben die Anwälte noch weitgehend juristisch gearbeitet, heute müssen sich die Anwälte zudem noch mit den neuen Medien befassen, um heute das gleiche Arbeitspensum und auch weiterhin die gleiche Mandatsauslastung zu haben. Die Statistiken zeigen, dass die Mandatsvermittlung immer fortschreitend über neue Medien vonstatten geht.

WUP: Vielen Dank!

Kontakt Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Kanzlei Pistorius . Ott
Rechtsanwälte in Partnerschaft Peter Pistorius, Jaana S. Ott, Andreas Löcherer
Königstraße 50
30175 Hannover
Tel:0511 - 20 00 11 0
Mail:empfang@koe50.de
Web: www.koe50.de

Firmenkontakt:
Anwaltskanzlei Koe50
Peter Pistorius
Königstrasse 50

30175 Hannover
Deutschland

E-Mail: empfang@koe50.de
Homepage: http://www.koe50.de/
Telefon: 0511 22 00 11-0

Firmenbeschreibung:
Wenn Sie professionelle und kompetente Ansprechpartner im Bereich Arbeits- und Verkehrsrecht in Hannover suchen, wird das Fachwissen der Anwaltskanzlei die Grundlage bilden, damit Ihre Interessen Erfolg versprechend vertreten und verhandelt werden können. Das Team der Kanzlei Koe50 begleiten Sie auf dem Weg zu der Durchsetzung Ihrer Rechte. Eine jahrelange Erfahrung und die hohe Zufriedenheit der Mandanten im Arbeitsrecht lassen darauf schließen, dass das Team auch Ihren Erwartungen und Ansprüchen gerecht wird.
Als umfangreiches Rechtsgebiet ist das Verkehrsrecht nicht in einem Verkehrsgesetz geregelt, sondern besteht aus einem Zusammenschluss aus vielen verschiedenen Vorschriften. Herr Peter Pistorius, Frau Jaana S. Ott und Herr Andreas Löcherer stehen Ihnen bei Rechtsfragen kompetent zur Seite.

Pressekontakt:
Anwaltskanzlei Koe50
Peter Pistorius
Königstrasse 50

30175 Hannover
Deutschland

E-Mail: empfang@koe50.de
Homepage: http://www.koe50.de/
Telefon: 0511 22 00 11-0
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