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U.S. CET Corporation informiert zur Besteuerung in den USA

Pressemeldung von: U.S. CET Corporation - 31.12.2013 19:06 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

U.S. CET Corporation informiert zur Besteuerung in den USA
unbenannt
1. Ertragsbesteuerung natürlicher Personen

(a) Beschränkte Steuerpflicht

In den USA nicht "ansässige" Personen sind grundsätzlich nur beschränkt steuerpflichtig, d.h. unterliegen der amerikanischen Steuerpflicht nicht bezüglich ihres außerhalb der USA erworbenen Einkommens. Auf U.S. Quellen zurückzuführendes Einkommen unterliegt jedoch grundsätzlich der amerikanischen Besteuerung.

Dazu zählen insbesondere: In den USA für amerikanische Unternehmen erbrachte Dienstleistungen; Einkommen aus amerikanischen Betriebsstätten, bzw. Personengesellschaften; Einkünfte aus amerikanischem Grundvermögen; sowie Einkünfte aus amerikanischen Einzelunternehmen. Nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen (Anm.: Da Doppelbesteuerungsabkommen einzeln bilateral werden, gelten die im folgenden gemachten Feststellungen nicht automatisch für die Schweiz und Österreich) werden folgende Einkünfte grundsätzlich nicht versteuert: Zinsen, Lizenzgebühren (soweit diese nicht einer U.S. Betriebsstätte zuzurechnen sind), Veräußerungsgewinne von mobilen Gegenständen (ebenfalls soweit diese nicht einer U.S. Betriebsstätte zuzurechnen sind), sowie Dividenden, wobei diese allerdings einer U.S. Quellenbesteuerung (5% bei Körperschaften und 15 % bei natürlichen Personen als Dividendenempfänger) unterliegen.

vollständigen Artikel und Infos zu den Steuersätzen lesen

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Firmenkontakt:
U.S. CET Corporation
Leonhard Becker
2272 Airport Rd. S. | Suite 210
34112 Naples, Florida
E-Mail: info@uscet.com
Telefon: +1(800)881-5739
Homepage: http://uscet.com


Firmenbeschreibung:
Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.

Bildrechte: MYUSCORP

Pressekontakt:
U.S. CET Corporation
Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
E-Mail: pressestelle@uscet.com
Telefon: +1(800)881-5739 Ext.6
Homepage: http://uscet.com/presse.php

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