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Untersuchung zu Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans

Pressemeldung von: Rechtsanwälte Wüterich Breucker - 30.07.2014 17:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Untersuchung zu Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans
Behördliche Vorfeldmaßnahmen gegen Hooligans vor internationalen Fußballereignissen waren Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung des Stuttgarter Sportrechtlers Dr. Marius Breucker. Zulässig sind Maßnahmen demnach nur auf einer einzelfallorientierten, dokumentierten Tatsachengrundlage. Dagegen verbieten sich pauschale Urteile und Einordnungen auch dann, wenn Hooligans in der Vergangenheit bereits auffällig wurden.

Ausweislich der Studie setzen Präventivmaßnahmen stets voraus, dass vom jeweiligen Hooligan eine konkrete Gefahr ausgeht. Die Behörden müssen eine individuelle Gefahrenprognose anstellen. Diese muss auf belegbaren Tatsachen basieren. Einschlägiges Verhalten des Hooligans aus der Vergangenheit muss im Einzelnen nach Zeit, Ort und wesentlichem Geschehensablauf dokumentiert sein. Nicht ausreichend ist die Auflistung früherer polizeilicher Maßnahmen. Vielmehr muss das diesen Maßnahmen zugrunde liegende Verhalten des Betroffenen selbst belegt sein.

Darüber hinaus muss man, so ein weiteres Ergebnis der Untersuchung, davon ausgehen können, dass der Betroffene sich auch künftig an Gewalttaten beteiligen wird. Diese "konkrete Beteiligungsabsicht" fehlt etwa, wenn sich ein Gewalttäter glaubhaft aus der Hooliganszene gelöst hat.

Auch wenn diese Voraussetzungen vorliegen, müssen die Polizeibehörden bei möglichen Maßnahmen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren. Ihnen steht ein gestufter Maßnahmenkatalog in Form einer "Sicherheitskaskade" zur Verfügung. Dieser reicht von bloßen Hinweisen auf die Rechtslage, über "androhende Gefährderansprachen" bis hin zu Passbeschränkungen und Meldeauflagen. Für jede dieser Maßnahmen müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Alle Maßnahmen sind gerichtlich voll überprüfbar.

Dr. Marius Breucker (de.scribd.com/MariusBreucker), Anwalt in der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker und Lehrbeauftragter, forscht seit Jahren auf dem Gebiet des Sportrechts und verfasste zum Thema der Präventivmaßnahmen gegen Hooligans unter anderem eine mit summa cum laude bewertete Dissertation an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Weitere Informationen über "Maßnahmen gegen Hooligans" und über Dr. Marius Breuclker, Rechtsanwalt der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker, finden sich unter:

www.xing.com/profile/Marius_Breucker

Firmenkontakt:
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22-24

70182 Stuttgart
Deutschland

E-Mail: marius.breucker@wueterich-breucker.de
Homepage: http://www.wueterich-breucker.de
Telefon: 0049 / 711 / 23 99 2 - 0

Firmenbeschreibung:
Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.

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Rechtsanwälte Wüterich Breucker
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