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Wasserschäden

Pressemeldung von: xtra immobilien management gmbh - 26.07.2023 10:28 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Was Sie wissen sollten

Wasserschäden
Wurde Ihre Wohnung schon einmal überschwemmt? Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um Ihr Haus vor der Ausbreitung des Schadens zu schützen.
Wenn ein Schlauch platzt, das Dach undicht ist oder eine Überschwemmung Ihre Wohnung überflutet, gehen Ihnen eine Million Fragen durch den Kopf.

- Was soll ich jetzt tun?
- Was passiert mit den überfluteten Böden?
- Warum trocknen die Wände nicht aus?
- Ist die überflutete Wohnung ruiniert?
- Und die wichtigste Frage: Wird die Versicherung für den Schaden aufkommen?

Wasserschäden sind extrem belastend, aber je mehr Sie darüber wissen, desto besser können Sie damit umgehen. Hier sind fünf Dinge, die jeder Hauseigentümer über Wasserschäden wissen sollte.

1. Es gibt verschiedene Versicherungspolicen mit unterschiedlichem Versicherungsschutz, um Ihr Eigentum vor Überschwemmungen zu schützen.
Sie denken vielleicht, dass Wasser gleich Wasser ist - ob es sich um Überschwemmungen durch Regen, einen Rohrbruch oder Überschwemmungen in der Wohnung des Nachbarn handelt. Es gibt viele Ursachen für Überschwemmungsschäden, und leider können nicht alle Ursachen von Überschwemmungen durch eine Versicherungspolice abgedeckt werden. Wenn Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft einen Schaden melden wollen, vergewissern Sie sich, dass Ihre Police die Schadensursache abdeckt. Diese Informationen erhalten Sie bei der Helpline Ihres Versicherers.

2 Nicht alle wasserbedingten Schäden werden von Ihrer Versicherung abgedeckt.
Es ist ratsam, Ihre Versicherungspolice zu überprüfen und sich mit den Ausschlüssen für den Hochwasserschutz vertraut zu machen. Die meisten Policen decken zum Beispiel plötzliche Wasseraustritte ab, wie einen geplatzten Wasserschlauch, starken Regen oder einen gebrochenen Rohrbogen unter dem Fußboden. Andererseits können Wasserschäden, die nicht unmittelbar nach der Überschwemmung entstanden sind, ausgeschlossen sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer nach den Einzelheiten Ihrer Police.

3 Einmal überschwemmt, schreitet der Wasserschaden sehr schnell voran und nimmt an Umfang zu.
Sobald Ihre Wohnung überschwemmt ist, müssen Sie schnellstens mit der Trocknung und den Reparaturen beginnen. Sekundärschäden durch Schimmelpilzbildung können ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellen, denn Schimmelpilzsporen sind überall vorhanden, brauchen aber Feuchtigkeit, um zu wachsen. Genau das bietet ein nasser Teppich, eine durchnässte Wand oder Gipsplatte. Um Schimmelbildung zu verhindern, müssen Sie so schnell wie möglich damit beginnen, überschwemmte Einrichtungsgegenstände zu trocknen.

4 Ihre Versicherungsgesellschaft muss sehr schnell von dem Schaden erfahren.
Es ist eine gute Idee, eine überschwemmte Wohnung Ihrer Versicherung zu melden, sobald Sie den Schaden bemerken. Ihr Versicherungsvertreter oder -berater kann sich sofort um die Beseitigung des Hochwasserschadens kümmern. Er wird Sie auch durch die ersten Schritte leiten, die Sie zum Schutz Ihres Eigentums unternehmen müssen. Sie müssen Ihr überflutetes Haus vor Sekundärschäden schützen, die durch übermäßige Feuchtigkeit verursacht werden können - wenn Sie mit der Trocknung mit professionellen Geräten beginnen, wird sich das Ausmaß des Schadens verringern.

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5 Der Grad der Wasserverschmutzung ist wichtig.
Wasserschäden werden je nach Wasserverschmutzung in drei Stufen eingeteilt.
Kategorie 1: Sauberes Quellwasser. Dieses Wasser verursacht keine Krankheiten oder andere nachteilige Auswirkungen.
Kategorie 2: Wasser, das Krankheiten verursachen kann. Es kann min. Bakterien enthalten.
Kategorie 3: Wasser, das stark verunreinigt ist. Der Kontakt kann zu schweren Erkrankungen oder zum Tod führen.

Stärker verunreinigtes Wasser kann bedeuten, dass die Fachleute für Entwässerung und Desinfektion aggressivere Chemikalien einsetzen müssen.

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T Klingler
Hauptstrasse 129
69207 Sandhausen
0622452135
https://www.wasserschaden-rhein-neckar.com


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Wasserschaden, Bautrockener, Baumaschinen Vermietung im Raum Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg, Leimen, Sandhausen, Hockenheim, Eppelheim, Plankstadt, Oftersheim, Schwetzingen, Ketsch, Brühl, Schifferstadt, Walldorf, Nußloch, Mannheim, Ludwigshafen, Ladenburg, St.Leon, Bruchsal, Karlsruhe, Weinheim, Viernheim, Heddesheim, Wiesloch, Speyer, Altlussheim, Neulussheim, Neckargemünd, Mosbach, Worms, Frankenthal, Lampertheim, Heppenheim, Lorsch, Kronau, Neustadt, Dossenheim, Malsch, Rauenberg, Östringen, Mühlhausen, Dielheim, Waghäusel, Altlußheim, Meckesheim, Angelbachtal, Mühlhausen, Bammental, Neckarbischofsheim, Brühl, Neckargemünd, Dielheim, Neidenstein, Dossenheim, Neulußheim, Eberbach, Nußloch, Edingen-Neckarhausen, Oftersheim, Epfenbach, Plankstadt ,Eppelheim, Rauenberg ,Eschelbronn,Reichartshausen,Gaiberg,Reilingen,Heddesbach, Sandhausen ,Heddesheim ,Schönau ,Heiligkreuzsteinach ,Schönbrunn ,Helmstadt-Bargen ,Schriesheim ,Hemsbach ,Schwetzingen ,Hirschberg, Sinsheim ,Hockenheim ,Spechbach, Ilvesheim ,St. Leon-Rot ,Ketsch, Waibstadt, Ladenburg,Walldorf,Laudenbach,Weinheim,Leimen,Wiesenbach, Lobbach,Wiesloch ,Malsch ,Wilhelmsfeld ,Mauer ,Zuzenhausen sind wir in Kürze vor Ort.

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