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EU-Kommission: Nutzer können gegen Facebook & Co in ihrem Herkunftsland klagen

Pressemeldung von: ARAG SE - 28.02.2018 11:35 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

ARAG Experten erläutern ein aktuelles Grichtsurteil

EU-Kommission: Nutzer können gegen Facebook & Co in ihrem Herkunftsland klagen
Nutzer von Facebook, Twitter und Google Plus sind nicht mehr gezwungen, den Rechtsweg an den Firmensitzen der Betreiber in Kalifornien zu beschreiten. Dies war eine der Forderungen der EU-Kommission, der die Online-Plattformer nun in ihren AGB nachgekommen sind. Die europäischen Nutzer können sich fortan in dem Mitgliedsstaat beschweren, in dem sie wohnen oder - falls nötig - auch vor Gericht klagen. Die Gerichte entscheiden dann auch nach dem Recht des europäischen Mitgliedsstaates und nicht mehr nach amerikanischem Recht, erläutern ARAG Experten.

Anderen Forderungen nach mehr Verbraucherfreundlichkeit verweigern sich Facebook & Co. allerdings noch. Die sozialen Netzwerke und Foren sollen sich nach dem Willen der EU Kommission z. B. verpflichten, illegale Inhalte, wie etwa Hasskommentare oder Terrorpropaganda, deutlich rascher zu entfernen. Die Kommission bringt hier eine Frist von einer Stunde ins Spiel. Bisher haben sich die Mitglieder des EU-Internet-Forums verpflichtet, illegale Inhalteinnerhalb von 24 Stunden zu löschen, nachdem sie darüber informiert wurden.

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