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Auch Zeitschriften steuerlich absetzen - General Standard SRL

Pressemeldung von: General Standard S.R.L. - 14.01.2014 10:11 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Die General Standard SRL weist darauf hin, dass auch die Ausgaben für Zeitschriften steuerlich geltend gemacht werden können. Dies ebenfalls als Betriebsausgabe. Das Ausgaben für Fachbücher als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden können, ist vielen Unternehmen bewusst.
Jedoch weist General Standard SRL darauf hin, dass auch die Ausgaben für Zeitschriften steuerlich geltend gemacht werden können. Dies ebenfalls als Betriebsausgabe. Bei den Zeitschriften muss es sich aber um betriebliches Interesse handeln.
Ist das nicht der Fall, streicht das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug. Dies passiert öfters, da es sich nicht um reine Fachzeitschrift handelt. Das Finanzamt vermutet so, direkt ein privates Interesse.
Die General Standard SRL rät den Unternehmen einen kleinen Wartebereich in der Firma einzureichen. Für die Besucher, werden dann Zeitschriften angeschafft, um die Wartezeit zu verkürzen. Denn die Kosten für die Abos sind steuerlich absetzbar.

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
General Standard S.R.L.
Elena Moraru
Bd. Moscova 13/5 Whg. 39
2068 Chisinau
E-Mail: fragen@online-auskunft24.com
Telefon: +37 322 8979 42
Homepage: http://www.online-auskunft24.com


Firmenbeschreibung:
General Standard S.R.L. betreibt das innovative Online-Branchenbuch www.online-auskunft24.com. Hier können sich Unternehmen ihren Kunden auf eine attraktive Art vorstellen und somit werben. Kunden hingegen können sich hier ausführlich über die Unternehmen und deren Dienstleistungen informieren.

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