Direktlink als QR Code
Unsere Pressethemen
Auto, Verkehr (4443) Bildung, Karriere, Schulungen (7145) Computer, Information, Telekommunikation (7924) Elektro, Elektronik (3685) Essen, Trinken (3511) Familie, Kinder, Zuhause (5211) Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122) Garten, Bauen, Wohnen (6832) Handel, Dienstleistungen (10665) Immobilien (3935) Internet, Ecommerce (4436) IT, NewMedia, Software (16540) Kunst, Kultur (5400) Logistik, Transport (2348) Maschinenbau (1974) Medien, Kommunikation (5878) Medizin, Gesundheit, Wellness (15882) Mode, Trends, Lifestyle (5170) Politik, Recht, Gesellschaft (8830) Sport, Events (3097) Tourismus, Reisen (12468) Umwelt, Energie (5745) Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757) Vereine, Verbände (973) Werbung, Marketing, Marktforschung (4060) Wissenschaft, Forschung, Technik (2305) Anzeige
Haftungsausschluss
Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen. Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (22.08.2013):
Pressemeldung von: Ciper & Coll. - 22.08.2013 09:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.
Landgericht Ulm - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Keine adäquate Reaktion auf Aspirationspneumonie, LG Ulm, Az. 6 O 343/11
Chronologie:
Der Kläger begab sich 2009 in das Krankenhaus der Beklagten aufgrund eines Kolonkarzinoms. Dort wurde eine Hemikolektomie vorgenommen. Postoperativ entwickelte sich eine Aspirationspneumonie, die von der Beklagten nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wurde. In der Folge kam es zu einem Multiorganversagen, das schließlich zum Tode des Patienten führte.
Verfahren:
Nachdem der gerichtlich bestellte Gutachter ärztliches Fehlverhalten konstatierte, schlossen die Erbin des Verstorbenen und die Beklagte auf Vorschlag des Gerichtes einen Vergleich ab, wonach die Beklagte pauschal 40.000,- Euro zu zahlen hat.
Anmerkungen:
Die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist begrüßt den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens, nachdem die Versicherung der Beklagten vorgerichtlich nicht bereit gewesen ist, zu regulieren.
Firmenkontakt:Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage:
http://www.ciper.de Telefon: 0211 556207
Firmenbeschreibung:Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.
Pressekontakt:Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage:
http://www.ciper.de Telefon: 0211 556207