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Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren:

Pressemeldung von: Ciper & Coll. - 14.06.2013 08:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Landgericht Tübingen - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Grober Behandlungsfehler bei subakuter sklerosierender Panenzephalitis, LG Tübingen, Az. 8 O 49/11

Chronologie:
Die 17jährige Klägerin befand sich im November 2008 im Hause der Beklagten in stationärer Behandlung, da sich ihr Gesundheitszustand auf unerklärliche Weise verändert hatte. Die Beklagten stellten die Diagnose einer katatonen Schizophrenie. Nach mehreren Untersuchungen wurde schließlich ein Liquorbefund bekannt, der eindeutig auf ein entzündliches Geschehen im ZNS hinwies. Die primäre Verdachtsdiagnose war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr begründbar. Die Beklagte zog aus diesem Befund jedoch behandlungsfehlerhaft keine Konsequenzen und verlegte die Klägerin entgegen dem medizinischen Standard nicht umgehend in eine neuropädiatrische Klinik. Die Klägerin ist seit dem Vorfall schwerstbehindert.

Verfahren:
Ein vom Landgericht Tübingen beauftragter medizinischer Sachverständiger bestätigte einen groben Behandlungsfehler. Allerdings führten mehrere Gutachter übereinstimmend aus, dass der gesundheitliche Zustand der Klägerin auch bei einer Behandlung lege artis nicht wesentlich anders sei, als der heutige. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich in Höhe von rund 25.000,- Euro vor, dem diese nähertraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Patient hat in einem Arzthaftungsprozess nicht nur den Behandlungsfehler zu beweisen, sondern er muß auch die Kausalität für den eingetretenen Gesundheitsschaden nachweisen. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, unterliegt er im Prozess. Oftmals bleiben gutachterlich streitentscheidende Punkte in einem Prozess offen, so dass ein Gericht gerne geneigt ist, eine gütliche Einigung herbeizuführen, so wie vorliegend. Aufgrund der Gesamtumstände in dem Fall zeigt sich die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist mit dem Vergleichsabschluss zufrieden.

Firmenkontakt:
Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14

40213 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

Firmenbeschreibung:
Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.

Pressekontakt:
Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14

40213 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
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