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Führung eines Fahrtenbuches ist keine Pflicht - online-auskunft24-com

Pressemeldung von: General Standard S.R.L. - 28.11.2013 11:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Viele Selbstständige nutzen einen Firmenwagen. Online-Auskunft24.com weist darauf hin, dass der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung bei Nutzung eines Firmenwagens versteuert werden muss. Viele Selbstständige nutzen einen Firmenwagen. Online-Auskunft24.com weist darauf hin, dass der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung bei Nutzung eines Firmenwagens versteuert werden muss. Dies erfolgt in der Regel pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises oder durch die Fahrtenbuchmethode.
Diese Methode ist etwas lästig, da jede einzelne Fahrt im Fahrtenbuch notiert werden muss. Im Anschluss werden dann die Gesamtkosten errechnet. Als geldwerten Vorteil entpuppt sich der Anteil, welcher auf die Privatfahrten fällt.
Dem Selbstständigen wurde oft vom Finanzamt unterstellt, dass er das Firmenfahrzeug auch privat nutzt, obwohl er privat ein Fahrzeug mit vergleichbarem Wert besitzt
Online-Auskunft24.com teilt in Berufung auf ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums mit, dass dies nicht mehr möglich ist. Ein Betriebsprüfer darf die private Nutzung eines Firmenwagens nicht einfach unterstellen. Somit entfällt für die Selbstständigen auch das lästige Führen eines Fahrtenbuches.

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
General Standard S.R.L.
Elena Moraru
Bd. Moscova 13/5 Whg. 39
2068 Chisinau
E-Mail: fragen@online-auskunft24.com
Telefon: +37 322 8979 42
Homepage: http://www.online-auskunft24.com


Firmenbeschreibung:
General Standard S.R.L. betreibt das innovative Online-Branchenbuch www.online-auskunft24.com. Hier können sich Unternehmen ihren Kunden auf eine attraktive Art vorstellen und somit werben. Kunden hingegen können sich hier ausführlich über die Unternehmen und deren Dienstleistungen informieren.

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