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MedRegress.de - Portal zur Regress Versicherung ist online

Pressemeldung von: medregress.de gmbh - 05.09.2013 09:24 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Dresden, den 04.09.2013- Mit dem Internetportal www.MedRegress.de steht ab sofort jedem niedergelassenen Arzt und Zahnarzt ein Informationsangebot zum Thema Regressversicherung zur Verfügung. Grundlage ist der § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

Um existenzbedrohende Rückforderungen auszuschließen und abzuwehren, wurde diese Vermögensschadenhaftpflichtversicherung MedRegress.de entwickelt. Die ideale Lösung für Ärzte und Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten sowie Zahnärzte.

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christian ring
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