Mit der Kreditkarte im Dezember zahlen - regionale-auskunft-com
Pressemeldung von: Sabryem`St Company SRL - 13.01.2014 11:14 Uhr
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Regionale-Auskunft.com weißt darauf hin, dass die einzelne Artikel, welche von dem Selbstständigen im Geschäft gekauft werden, nicht den Wert von 410,00 EUR übersteigen sollten. Denn diese Artikel sind ohne Abschreibung direkt absetzbar. Selbstständige, die am Jahresende noch gewinnmindernd buchen wollen, sollten die Kreditkarte bei der Zahlung bevorzugen.
Regionale-Auskunft.com weißt allerdings darauf hin, dass die einzelne Artikel, welche von dem Selbstständigen im Geschäft gekauft werden, nicht den Wert von 410,00 EUR übersteigen sollten. Denn diese Artikel sind ohne Abschreibung direkt absetzbar. Diese Artikel bezahlt der Selbstständige dann mit der Kreditkarte. Wie bei jeder Zahlung mit der Kreditkarte wird der Betrag erst im Folgemonat vom Konto abgebucht.
Die Zahlung mit der Kreditkarte lohnt sich also, denn gerade für Einnahmen-Überschuss-Rechner ist es gewöhnlich, dass erst gebucht wird, wenn das Geld vom Konto abgegangen ist. Bei der Kreditkartenzahlung gilt nämlich, dass nicht der tatsächliche Tag des Geldflusses als Zahlung zählt, sondern der Stichtag. Die Steuerlast kann somit für das zurückliegende Jahr gedrückt werden und der Betrag wird erst im nächsten Jahr gezahlt.
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